Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I – 3

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache I-3) fasst der 103. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Deutsche Ärzteschaft bekennt sich zu den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die von der Ärzteschaft eingerichtet wurden, um Patientinnen und Patienten, die sich durch ärztliche Handlungen geschädigt fühlen, schnell, kostenfrei, unbürokratisch, unabhängig und kompetent zu einer gutachterlichen Stellungnahme zu verhelfen. Dieses freiwillige Angebot der deutschen Ärztekammern ist Ausdruck der Anerkennung der Probleme sich geschädigt fühlender Patienten im rechtlichen Verfahren. Es beruht auf freiwilliger Beteiligung der Ärzte und Haftpflichtversicherer und hilft lang andauernde und kostspielige prozessuale Auseinandersetzungen zu reduzieren.

Die hohe Rate angenommener Schlichtungssprüche, die niedrige Prozessquote und die hohe Akzeptanz der Schlichtungsvorschläge und Gutachten vor Gericht belegen überzeugend die Kompetenz und Professionalität der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. Diese Bilanz widerlegt ebenfalls überzeugend die aus den Kreisen von Verbraucherschutzverbänden wiederholt geäußerte Vermutung der Voreingenommenheit und Einseitigkeit. Dies soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass gleichwohl im Interesse der Patienten eine Verbesserung im Verfahren - so weit nicht bereits geregelt - vorstellbar ist. So sollte eine mündliche Anhörung der Beteiligten möglich sein, der Patient sich auch durch einen von ihm bestimmten Vertreter seines Vertrauens vertreten lassen können und auch Beteiligungsrechte an der Auswahl der zu beauftragenden Gutachter - wo sie noch nicht bestehen - eingeführt werden. Eine Einsichtnahme in die erstellten Gutachten ist für die Patienten gewährleistet.

Eine Beteiligung von "Patientenvertretern" an den Spruchkörpern der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen lehnt die Deutsche Ärzteschaft hingegen entschieden ab, da es bei den Gutachten- oder Schlichtungsvorschlägen allein um die objektive Beurteilung medizinischer und/oder juristischer Sachverhalte geht.

Unabhängig davon besteht ein großes Problem in der Legitimation von Patientenvertretern. Bis heute gibt es keine hinreichend legitimierten Patientenorganisationen, die umfassend, ausgewogen und gerecht für alle Patienten sprechen könnten.

Eine einseitige Beteiligung von selbst ernannten "Patientenvertretern" im Spruchkörper gefährdet jedoch das Schlichtungsverfahren, das auf der freiwilligen Beteiligung der Ärzte fußt .


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