Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG III – 2

Auf Antrag von Frau Dr. Bühren (Drucksache III-2) fasst der 103. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert Bundesregierung, Landesregierungen und andere Beteiligte im Gesundheitswesen auf, nicht nur im Lichte des Art. 3 GG, sondern auch im Vollzug des vorrangigen Gemeinschaftsrechts und der Gleichstellungs-Richtlinien der Europäischen Union die tatsächliche Gleichstellung von Ärztinnen in Leitungsfunktionen und in Hochschulpositionen nachhaltig zu realisieren. Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, auf der Grundlage des neuen Art. 141 EG-Vertrag auf eine Europaweite Ausschöpfung der Handlungsmöglichkeiten der Europäischen Gemeinschaft zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen im Gesundheitswesen hinzuwirken.

Begründung:

Das ursprünglich auf Lohngleichheit von Männern und Frauen konzentrierte Gleichstellungsgebot im EG-Vertrag (Art. 119) hat sich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und das sekundäre Gemeinschaftsrecht (Richtlinien) zu einem allgemeinen Gebot entwickelt, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. Im Amsterdamer Vertrag ist in der Neufassung des Art. 141 EGV diese Erweiterung kodifiziert worden. Die Gemeinschaft verfügt damit über eine umfassende Handlungsmöglichkeit zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Sozialbereich. Die Mitgliedstaaten – damit auch die Bundesrepublik Deutschland – müssen die Gleichstellungspolitik im Lichte des Europäischen Gemeinschaftsrechts durchführen.


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