Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG IV – 9 neu

Der Antrag von Dr. Thomas (Drucksache IV-9neu) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Bei der vorgesehenen Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

    1. Das einheitliche Berufsbild des Arztes muss bei einer Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung gewahrt bleiben. Die Weiterbildungsgänge müssen identisch sein, gleichgültig ob eine stationäre Tätigkeit oder eine Niederlassung angestrebt wird.
    2. Die Reform der Weiterbildungsordnung muss so angelegt werden, dass ihre Regelungen über einen längeren Zeitraum Bestand haben.
    3. Die Weiterbildungsgänge müssen inhaltlich gestrafft werden.
    4. Die Ausgestaltung der einzelnen Weiterbildungsgänge muss so erfolgen, dass ihre Inhalte auch erreichbar sind und nicht z.B. die Zahl der Operationen lange Weiterbildungszeiten verursacht.
    5. Die Zahl der Gebiete muss reduziert werden.
    6. Es sollte geprüft werden, ob in den Krankenhäusern der GrundVersorgung vorrangig Zulassungen für die Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin erteilt werden.
    7. Es muss nach Abschluss der Weiterbildung berufsbegleitende weitere Qualifikationsmöglichkeiten geschaffen werden, die durch Diplome der Ärztekammern anerkannt werden.
    8. Alle Qualifikationen, die in der (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgesehen sind oder von den Ärztekammern durch Diplome bescheinigt werden, müssen auch auf dem Arztschild geführt werden können.
    9. Die bisherigen Qualifikationen "Fakultative Weiterbildung" und "Fachkunden" entfallen. Für die schon erworbenen Qualifikationen muss ein Bestandsschutz eingeführt werden.

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