Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG IV – 24

Der Antrag von Frau Dr. Machnik und Dr. Nielsen (Drucksache IV-24) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 103. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand und die Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer auf, die Bestimmungen zur Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen den veränderten Verhältnissen in den Weiterbildungsstätten anzupassen.

Eine Weiterbildungsbefugnis sollten alle an der Weiterbildung beteiligten Ärztinnen und Ärzte haben. Für jeweils 10 Ärztinnen/Ärzte, die sich in Weiterbildung befinden, sollte mindestens ein befugter Arzt/Ärztin vorhanden sein. TeamarztWeiterbildungsbefugnisse sind anzustreben.

Begründung:

Weiterbildung kann nicht mehr Angelegenheit eines einzelnen leitenden Arztes/ Ärztin sein, sondern muss Aufgabe aller fachlich qualifizierten Ärztinnen/Ärzte in verantwortlicher Stelle werden.


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