Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG IV – 25

Der Antrag von Prof.Dr. Gruber und Prof.Dr. Haupt (Drucksache IV-25) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer werden beauftragt, folgenden oder einen inhaltlich ähnlichen Text in den Paragraphenteil der (Muster-)Weiterbildungsordnung aufzunehmen.

Vollbefugte Weiterbilder sollten grundsätzlich ihre Ärzte in Weiterbildung für 1 Jahr in nicht vollbefugte Weiterbildungsstätten delegieren, jeweils im Austausch mit den Ärzten in Weiterbildung dieser Einrichtungen.

Begründung:


sollte o.g. Passus in die (M-)WBO aufgenommen werden.


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