Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen | ||||
BESCHLUSSANTRAG IV – 25
Der Antrag von Prof.Dr. Gruber und Prof.Dr. Haupt (Drucksache IV-25) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer werden beauftragt, folgenden oder einen inhaltlich ähnlichen Text in den Paragraphenteil der (Muster-)Weiterbildungsordnung aufzunehmen.
Vollbefugte Weiterbilder sollten grundsätzlich ihre Ärzte in Weiterbildung für 1 Jahr in nicht vollbefugte Weiterbildungsstätten delegieren, jeweils im Austausch mit den Ärzten in Weiterbildung dieser Einrichtungen.
Begründung:
sollte o.g. Passus in die (M-)WBO aufgenommen werden.
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