Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG VI - 2

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-2) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:

Im Rahmen der Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung soll überprüft werden, ob vor Antritt einer Weiterbildung in Teilzeit eine Vorabbestätigung der Anrechnungsfähigkeit bei den zuständigen Ärztekammern nach § 4 Abs.6 der (Muster-)Weiterbildungsordnung aus inhaltlichen und deregulatorischen Gründen verzichtbar ist.

Begründung:

Vielen Weiterbildungsbefugten sowie Weiterbildungswilligen ist die Vorabbestätigung der Anrechnungsfähigkeit der Teilzeitarbeit auf die Weiterbildung durch die Ärztekammern nicht bekannt und versäumen daher aus Unwissenheit dieses Verfahren. Im Hinblick darauf, dass Weiterbildungsstellen immer knapper werden und dem Facharztstatus eine zunehmend existenzielle Bedeutung zukommt, stellt eine Nichtanerkennung der Weiterbildungszeit durch die Ärztekammern eine große Härte für die Betroffenen dar und sollte aus diesen Gründen abgeschafft werden.


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