Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 8

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-8) fasst der 103. Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit folgende Entschließung:

Krankenhausträger, Verwaltungsdirektoren sowie Chefärzte in der Bundesrepublik werden aufgefordert, stärker differenzierende Arbeitszeitmodelle (Wochen-/ Monats-TurnusTeilzeit, AltersTeilzeit etc.) in den Abteilungen ihrer Krankenhäuser einzuführen. Beispiele belegen, dass Teilzeitarbeit praktikabel und effektiv ist und weder zur relevanten Kostensteigerung noch zum verminderten Arbeitseinsatz führt (Dt. Ärztebl.1999; A-2578-2582, Kalkulationen der Ärztekammer Berlin).

Begründung:

Aufgrund von Kostenersparnisgründen wird immer mehr ärztliches Personal eingespart mit der Folge der Arbeitsbelastung für den Einzelnen und des groben Verstoßes gegen das Arbeitszeitgesetz. Mit der Einführung von Teilzeitmodellen bestehen Möglichkeiten, die Forderungen des Arbeitszeitgesetzes weitestgehend einzuhalten und darüber hinaus durch den Einsatz von Teilzeitkräften die Arbeitseffektivität insgesamt zu erhöhen. Teilzeittätigkeiten werden insbesondere von Ärztinnen/Ärzten mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen wahrgenommen oder von Ärztinnen/Ärzten, welche entweder parallel eine andere fachliche Qualifikation, wie etwa den Studiengang Public Health, absolvieren oder sich einem Ehrenamt widmen wollen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich berufspolitisch zu betätigen oder mehr LebensQualität durch mehr Freizeit anzustreben (Innovative Teilzeitarbeitsmodelle im Krankenhaus. Projektstudie des Landes Nordrhein-Westfalen; 1999). AltersTeilzeit ist ebenfalls ein sinnvolles Instrument, einerseits älteren Ärztinnen/Ärzten einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand zu ermöglichen und andererseits einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Berufsanfängern, Ärztinnen/Ärzten in Weiterbildung, Berufswiedereinsteigern etc. zu leisten. Ferner eröffnen solche Modelle Ärztinnen/Ärzten die Möglichkeit, für humanitäre Einsätze zur Verfügung zu stehen (Gesetz zur Fortentwicklung der AltersTeilzeit, BArbBl, 3/2000).


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