Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 9

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-9) fasst der 103. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der 103. Deutsche Ärztetag 2000 in Köln fordert die Bundesministerin für Gesundheit erneut auf, den Vergütungsabschlag-Ost für die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte zehn Jahre nach der Wiedervereinigung endlich zu beseitigen und die eklatante Diskriminierung ostdeutscher Ärzte im Vergleich zu Angehörigen anderer Freier Berufen zu beenden, bei denen größtenteils schon seit Jahren keine Vergütungsunterschiede mehr bestehen.

Begründung:

Die Leistungen der ostdeutschen Ärzte sind nicht geringer zu bewerten als die Leistungen anderer Beratungsberufe. Für die GOÄ gilt seit dem 01.01.1999 ein Abschlag von 14%, Steuerberater erhalten schon seit dem 01.01.1991 100% (Ausnahme: Leistungen gegenüber Gerichten, 90%). Für Architekten und Ingenieure gelten seit dem 01.01.1993 100%, ebenso für Seelotsen seit dem 01.02.1998. Für Notare und Rechtsanwälte gilt seit dem 01.07.1996 ein Ermäßigungssatz von nur noch 10%. Die Benachteiligung der Ärzte gegenüber anderen Freien Berufen stellt eine eklatante Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar.

Die Berechnungsgrundlage für den Ost-Abschlag – die Einkommensentwicklung der rentenversicherungspflichtigen Bürger – ist für eine Amtliche Gebührentaxe sachfremd und rechtswidrig.

Weder Beitragszahlungen für die private Krankenversicherung weisen Unterschiede zwischen Ost und West vor noch gibt es einen Ostrabatt für Investitionskredite der Ärzte.


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