Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 11

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache VI-11) fasst der 103. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der 102. Deutsche Ärztetag 1999 in Cottbus hatte die Bedingungen für die Zustimmung der Ärzteschaft zur Überführung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von einer Rechtsverordnung in eine Vertragslösung vorgegeben und die Bundesärztekammer gebeten, dem 103. Deutschen Ärztetag einen Sachstandsbericht über den Stand der Verhandlungen zu geben. Die Beratungen auf politischer Ebene haben ergeben, dass aufgrund von Rechtsbedenken der Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz die Vertragslösung im ursprünglich gedachten Sinn einer vollständigen Übertragung von Inhalten der Gebührenordnung auf die Bundesärztekammer einerseits und die Kostenträger andererseits nicht möglich ist. Die rechtlichen Einwände führen dazu, dass der Verordnungsgeber aus seiner gesetzlichen Verantwortung zur Gestaltung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte nicht entlassen werden kann.

Der 103. Deutsche Ärztetag 2000 stellt fest, dass die vom Bundesministerium für Gesundheit vorgeschlagenen Alternativen zur ursprünglichen Vertragslösung – das Vorschlagsmodell und das Mustervertragsmodell – nicht geeignet sind, eine zeitnahe und sachgerechte Weiterentwicklung der GOÄ zu gewährleisten. Er lehnt deshalb die vorgeschlagenen Modelle ab, zumal damit das ursprüngliche Ziel einer eigenständigen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeit von Teilen der GOÄ – ohne politische Einflussnahme – nicht erreichbar ist. Der 103. Deutsche Ärztetag 2000 fordert die Bundesregierung auf, nach dem ersten Novellierungsschritt 1996 nunmehr die übrigen Abschnitte des Leistungsverzeichnisses zu aktualisieren und an den Stand der medizinischen Wissenschaft anzupassen.


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