Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG VI - 15

Auf Antrag von Dr. Seeger (Drucksache VI-15) fasst der 103. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

In Anbetracht der Entschlüsselung des menschlichen Genoms stellt der 103. Deutsche Ärztetag in Bekräftigung seiner Beschlüsse fest:

Die Information über das menschliche Genom darf nicht zu kommerziellen Zwecken missbraucht werden, sondern muss Erbe der gesamten Menschheit sein.

Niemand darf zu einem Gentest gezwungen werden, die Entscheidung über die Durchführung einer genetischen Diagnostik liegt allein in der Verantwortung des Betroffenen.


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