Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 26

Der Antrag von Dr. Ikonomidis (Drucksache VI-26) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, dass der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Kompatibilität der Rechtssysteme nachkommt, juristisch unzulässige Rechtskollisionen unterbindet und verfassungsmäßige Bedenken reflektiert.

Begründung:

Das politisch induzierte Dilemma für die Ärzteschaft, sowohl dem Sozialrecht (§ 12 SGB V) (ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und das Maß des Notwendigen nicht übersteigend) sowie auch der zivilrechtlichen Verpflichtung, den Kranken gegenüber gerecht zu werden, ist verfassungsrechtlich sehr bedenklich und kann ärztlicherseits nur durch eine Berufsaufgabe gelöst werden.


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