Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 32

Auf Antrag von Dr. Montgomery, Herrn Henke und Dr. Mitrenga (Drucksache VI-32) fasst der 103. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 103. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesministerien für Arbeit und für Gesundheit auf, die anstehende Novellierung der Röntgenverordnung in Zusammenarbeit vorzunehmen, um so die Strahlenschutzausbildung aller medizinischer Berufe aufeinander abzustimmen. Eine zum Patientenschutz erforderliche größtmögliche Dosisreduktion bei der Anwendung von Röntgenstrahlen im medizinischen Bereich ist nur durch eine optimale Ausbildung aller hierbei Beteiligten zu erreichen. Die wesentlichen Kenntnisse hierzu müssen im ärztlichen Bereich schon während des Studiums vermittelt werden.

Dabei ist es notwendig, die Lerninhalte bereits während des Studiums zu vermitteln. Es bietet sich an, den Inhalt des jetzigen Grundkurses im Strahlenschutz im Zusammenhang mit dem Kurs "Radiologie und Strahlenschutz" im 5./6. Semester zu lehren. Die Themen des jetzigen Spezialkurses für RöntGendiagnostik müssen dann im Rahmen der klinischen Fächer während des Medizinstudiums vermittelt werden.


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