Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 33

Auf Antrag von Dr. Montgomery, Herrn Henke und Dr. Wolter (Drucksache VI-33) fasst der 103. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Kultusminister der Länder werden aufgefordert, bei der beabsichtigten Neugestaltung des Personalrechts und des Vergütungssystems der Professoren mit ärztlichen Aufgaben zu berücksichtigen, dass das Liquidationsrecht gegenüber den Patienten in ärztlicher Verantwortung bleiben muss.

Nur so lässt sich das Prinzip aufrecht erhalten, dass zwischen dem jeweiligen Arzt und dem Patienten ein persönlicher Vertrag geschlossen wird. Allerdings muss die Berechtigung zur Liquidation für ärztliche Leistungen stets bei demjenigen Facharzt liegen, der die Leistung tatsächlich erbringt. Es muss gesetzlich garantiert werden, dass ärztliche und akademische Mitarbeiter in vergleichbarer Stellung ohne eigene Liquidationsberechtigung an diesen Honoraren entsprechend ihrer Beteiligung bei der Leistungserbringung teilhaben.


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