Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG VI - 52

Auf Antrag von Dr. Crusius, Frau Dr. Auerswald, Dr. Mitrenga und Dr. Mothes (Drucksache VI-52) beschließt der 103. Deutsche Ärztetag:

Leitende Ärzte mit Befugnis zur Weiterbildung, die bewusst und anhaltend Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz veranlassen und dulden und ihre Mitarbeiter ausnutzen, sind persönlich zur Weiterbildung nicht geeignet. Der Widerruf der Befugnis ist in solchen Fällen zu prüfen und ggf. vorzunehmen.


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