Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

BESCHLUSSANTRAG VI - 53

Der Antrag von Dr. Zacher (Drucksache VI-53) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 103. Deutsche Ärztetag beauftragt den Vorstand der Bundesärztekammer, den elektronischen Arztausweis zum 01.01.2001 einzuführen.

Begründung:

Die rasante Entwicklung der elektronischen Medien und die ökonomische Druck auf das Gesundheitswesen treiben zahlreiche Anbieter auf den Markt. Zum Schutze der Ärzteschaft vor unseriösen Angeboten einschließlich "Internetwildwuchs" und zur Sicherung der ärztlichen Kommunikation über elektronische Medien ist die Einführung des elektronischen Arztausweises äußerst dringlich.

Die Einführung von elektronischen Arztausweisen durch kommerzielle Anbieter an der Kammer vorbei ist erkennbar. Nur durch eine schnelle Einführung des elektronischen Arztausweises durch die BÄK kann die drohende Fehlentwicklung verhindert werden.


© 2000Bundesärztekammer; entwickelt von EL-ZORRO TEAM98 als MediDesk