Anhang A: Beschlüsse und Entschließungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 55

Der Antrag von Dr. Wesser (Drucksache VI-55) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, Asylbewerber nach Ablauf einer zeitlich sehr eng zu begrenzenden Frist entsprechend den Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) medizinisch behandeln zu lassen.

Begründung:

Das Asylbewerberleistungsgesetz impliziert, dass Leistungspflicht nur für akute Krankheitszustände besteht, obwohl auch nicht akute Krankheitszustände dringend behandlungsbedürftig sein können. Bei diesen Festlegungen wurde von einer endgültigen Entscheidung des Asylverfahrens innerhalb weniger Monate ausgegangen. Tatsächlich verweilen Asylbewerber in der Regel Jahre in diesem Verfahrenszustand. Ethisch kommen Ärzte zunehmend in Entscheidungskonflikte, da auch chronische Erkrankungen in der Behandlung keinen Aufschub dulden. Längeres restriktives Verhalten kollidiert immer mehr mit der Berufsordnung.


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