Anhang B: Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

Grundsätze einer patientengerechten Gesundheitsreform - Antworten und Forderungen der Ärzteschaft zur Strukturreform

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I – 1a

Von: Herr B. Zimmer

als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der Deutsche Ärztetag möge beschließen auf Seite 3, 2. Aufzählungspunkt, Zeile 3, den Begriff "notwendige Daseinsvorsorge" durch "festgestellten Versorgungsbedarf" zu tauschen.

Begründung:

Daseinsvorsorge kann man für Lebewesen leisten, nicht für Betriebe/Organisationen wie Krankenhäuser.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

BESCHLUSSANTRAG I - 7

Von: Dr. Schwarzkopf-Steinhauser

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 103. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, den Entwurf für die Charta der Patientenrechte vom 30.09.1999 zurückzuziehen und statt dessen das Dokument der Patientenrechte in Deutschland als Charta der Patientenrechte zu übernehmen, welches einstimmig von der 72. Gesundheitsministerkonferenz auf der Sitzung am 9./10. Juni 1999 in Trier verabschiedet wurde. Dieses Dokument ist in einem gemeinsamen Beratungsprozess durch den AOK-Bundesverband, den Arbeitskreis Gesundheit und Soziales der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, die Bundesärztekammer, die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnen-Stellen, das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den Deutschen Pflegerat, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Notgemeinschaft Medizingeschädigter e.V., den Verband der Deutschen Angestellten Krankenkassen / Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. sowie die beteiligten Länder erstellt worden.

Begründung:

Die Vorlage der Charta für Patientenrechte der Bundesärztekammer, welche am 30.09.1999 vorgelegt wurde, hat zu erheblichen Irritationen der Beteiligten geführt, die an der Erstellung dieses Dokuments mitgewirkt haben. Wesentliche Teile dieses Dokuments wurde in der Charta der Patientenrechte der Bundesärztekammer weggelassen und es entsteht so der Eindruck, dass die Bundesärztekammer nicht hinter dem Dokument der Gesundheitsministerkonferenz steht, an dessen Beratung sie beteiligt war.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT


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