Anhang B: Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

BESCHLUSSANTRAG IIa - 2neu

Von: Dr. Ottmann

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Antrag IIa-2 ist wie folgt zu fassen:

Der Deutsche Ärztetag 2000 beschließt folgende Ergänzung der (Muster-) Berufsordnung:

  1. In Kap. D I Nr. 2, Abs. 2 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt:

    Darüber hinaus kann es bis zu 3 von einer Kassenärztlichen Vereinigung verliehenen Qualifikationen enthalten
  2. In Satz 3 wird "nach Satz 1" eingefügt: "und 2"

Begründung:

Mit dieser erweiterten Ankündigungsmöglichkeit von nachgewiesenen Qualifikationen entsprechen wir dem zunehmenden Informationsbefugnis unserer Patienten.

Erweiterung der Begründung:

Außerdem haben die GKV Versicherten im Rahmen der integrierten Versorgung gegenüber ihrer Krankenkasse und den teilnehmenden Leistungserbringern das Recht, u.a. über besondere Leistungen informiert zu werden (§ 140 c Abs.3 SGB V). Aus Gründen der Chancengleichheit muss auch den nicht an der integrierten Versorgung teilnehmenden Vertragsärzten mit der vorgeschlagenen Regelung ermöglicht werden, auf dem Praxisschild auch ihre Qualifikationen bekannt geben zu können.

Die Vertreterversammlung der KBV hat sich mit großer Mehrheit für eine derartige Regelung ausgesprochen und bittet den 103. Deutschen Ärztetag diese Regelung in die MBO aufzunehmen.

Weitere Begründungen mündlich.

ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN


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