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Anhang B: Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge |
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BESCHLUSSANTRAG IV - 9
Von: Dr. Thomas
als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Bei der vorgesehenen Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung
sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
- Das einheitliche Berufsbild des Arztes muss bei einer Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung
gewahrt bleiben. Die Weiterbildungsgänge müssen identisch
sein, gleichgültig ob eine stationäre Tätigkeit oder eine Niederlassung
angestrebt wird.
- Die Reform der Weiterbildungsordnung muss so angelegt werden, dass
ihre Regelungen über einen längeren Zeitraum Bestand haben.
- Die Weiterbildungsgänge müssen inhaltlich gestrafft werden.
- Die Ausgestaltung der einzelnen Weiterbildungsgänge muss so
erfolgen, dass ihre Inhalte auch erreichbar sind und nicht z.B. die Zahl der
Operationen lange Weiterbildungszeiten verursacht.
- Die Zahl der Gebiete muss reduziert werden.
ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN
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