Anhang B: Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

BESCHLUSSANTRAG IV - 9

Von: Dr. Thomas

als Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Bei der vorgesehenen Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

  1. Das einheitliche Berufsbild des Arztes muss bei einer Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung gewahrt bleiben. Die Weiterbildungsgänge müssen identisch sein, gleichgültig ob eine stationäre Tätigkeit oder eine Niederlassung angestrebt wird.
  2. Die Reform der Weiterbildungsordnung muss so angelegt werden, dass ihre Regelungen über einen längeren Zeitraum Bestand haben.
  3. Die Weiterbildungsgänge müssen inhaltlich gestrafft werden.
  4. Die Ausgestaltung der einzelnen Weiterbildungsgänge muss so erfolgen, dass ihre Inhalte auch erreichbar sind und nicht z.B. die Zahl der Operationen lange Weiterbildungszeiten verursacht.
  5. Die Zahl der Gebiete muss reduziert werden.

ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN


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