Anhang B: Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

BESCHLUSSANTRAG IV - 42

Von: Prof.Dr. Kossow, Dr. Beyerle, PD Dr. Ludwig

als Delegierte der Ärztekammer Niedersachsen und Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Antrag IV-17 wird inhaltlich nachdrücklich unterstützt.

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird nachdrücklich aufgefordert, in einem Konsens die einheitliche Übernahme der MWBO 1992 und die Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis von den Landesärztekammern einzufordern, bevor eine erneute Novelle der MWBO, und sei es nur in Eckpunkten, in Arbeit genommen wird.

Begründung:

Der methodische Ansatz zur Novelle der MWBO 1992 ist falsch. Alle Heilberufs-/Kammergesetze der Bundesländer sind im Abschnitt "Ärztliche Weiterbildung" inhaltlich identisch.

Es gibt nur eine (Muster-)Weiterbildungsordnung. Dennoch gibt es 17 unterschiedliche Umsetzungsfassungen auf der Ebene der Landesärztekammern, wegen der förderalen Strukturdifferenz Bundesärztekammer/Landesärztekammer.

Es ist nicht ersichtlich, dass eine erneute Novelle der MWBO dieses Problem löst. Es ist zu erwarten, dass jede neue Novelle das Schicksal unterschiedlicher Umsetzungen erfährt.

Daher sollte zunächst, auch unter dem Eindruck der massiven Bedrohung der Ärzteschaft durch die persönliche Entwicklung, versucht werden, die Umsetzung der MWBO in den Landesärztekammern zu vereinheitlichen. Nur so kann eine Situation entstehen, dass über einen ausreichenden Zeitraum repräsentative Erfahrungen gesammelt werden können, um systematisch Fehler der MWBO zu erkennen und dann auch zu korrigieren.

ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG


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