Anhang B: Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG Vb – 1b

Von: Dr. Lutz

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Ziffer 4) des Antrages (Inkrafttretensregelung) wird wie folgt gefasst:

"Ziffern 1 und 3 treten in Kraft, wenn der Vorstand der Bundesärztekammer die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen am Sitz Berlin festgestellt hat und den Zeitpunkt dieser Feststellung im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht hat. Bis dahin hat die Bundesärztekammer ihren Sitz in Köln. Ziffer 2 tritt zum 1. Juni 2000 in Kraft.

Begründung:

Die hier vorgeschlagene Regelung zum Inkrafttreten der SitzVerlegung nach Berlin tritt an die Stelle der im ursprünglichen Antrag nur angedeuteten Regelung. Sie entspricht dem Vorschlag für eine entsprechende Satzungsänderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Die Regelung für das gewichtete Stimmrecht im Vorstand der Bundesärztekammer kann davon unabhängig nach dem 103. Deutschen Ärztetag in Kraft treten.

Weiterhin ist die Begründung zum ursprünglichen Antrag im Hinblick auf die Arztzahlen zum 31.12.1999 (Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer 1999/2000, S. 420) und die sich daraus ergebende Stimmrechtsverteilung zu aktualisieren.

ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN


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