Anhang B: Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 3b

Von: Dr. Montgomery

als Mitglied des Vorstandes der BÄK

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

In dem Spiegelstrich:

folgende Passagen zu streichen:

sodass der Passus lauten würde:

Begründung:

Der 100. Deutsche Ärztetag in Eisenach hatte den Vorstand aufgefordert die Bundesregierung vor einem Beitritt und einer Ratifizierung der Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates zu warnen, weil sie den Standard ethischer Schutzgesetze bei Versuchen am Menschen niedriger definiert, als wir ihn in der Bundesrepublik kennen. (Beschluß II-5)

Der Druck von Industrie und Wissenschaft, das Schutzniveau bei uns herunterzufahren unter Verweis auf den Standortnachteil gegenüber Nachbarländern, wird immens wachsen. Dem wird eine so sehr an Wirtschaftsaufschwung orientierte Regierung nicht lange standhalten - wenn sie es denn überhaupt will!

Dieses wir bereits jetzt belegt durch den Vorstoß der Bundesjustizministerin, die in einem Referentenentwurf zu einem "Gen-Patent-Gesetz" vorschlägt, Teile menschlicher Gene patentierbar zu machen. Hier ist deutlich erkennbar, wie niedrigere europäische Normen den Standard bei uns herunterziehen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT


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