Anhang B: Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 14

Von: Herr B. Zimmer, Frau PD Dr. John-Mikolajewski

als Delegierte der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die freie Arztwahl in allen Bereichen der medizinischen Versorgung ist ein rationaler Entscheidungsprozeß, der für beide Seiten eine Verbindlichkeit schafft und nicht ein beliebig häufiger Tauschprozeß.

Begründung:

Die Mehrzahl der Versicherten nimmt diesen Wahlprozeß als mündiger Bürger wahr. Dabei gleichen sie persönlichen Versorgungsbedarf mit den Leistungsaspekten der zur Wahl stehenden Ärzte und Ärztinnen ab und tragen so maßgeblich zu einer qualifizierten Versorgung ressourcenschonend bei. Sie stärken so die Solidargemeinschaft.

ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN


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