Anhang B: Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 46

Von: Dr. Crusius, Dr. Kalz, Dr. Mitrenga, Dr. Mothes

als Mitglied des Vorstandes der BÄK

als Delegierter der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

als Delegierter der Ärztekammer Brandenburg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Die Länder werden aufgefordert, im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Krankenhausplanung auf die Träger einzuwirken, dass die Kliniken im Rahmen ihrer Dienststruktur im Bereitschaftsdienst keinen fachübergreifenden Dienst zulassen.

Begründung:

Pädiatrische Abteilungen werden den Inneren Abteilungen zugeordnet. Gynäkologie und Geburtshilfe wird der Chirurgie zugeordnet. – Alles aus Kostengründen. Dieser innere nur fiskalisch begründete Strukturwandel stellt einen Rückschritt in Zeiten des frühen 20. Jahrhunderts dar.

Solche Regelungen widersprechen auch dem Weiterbildungsrecht.

ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN


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