Anhang B: Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge | ||||
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG VI - 46
Von: Dr. Crusius, Dr. Kalz, Dr. Mitrenga, Dr. Mothes
als Mitglied des Vorstandes der BÄK
als Delegierter der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein
als Delegierter der Ärztekammer Brandenburg
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Die Länder werden aufgefordert, im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Krankenhausplanung auf die Träger einzuwirken, dass die Kliniken im Rahmen ihrer Dienststruktur im Bereitschaftsdienst keinen fachübergreifenden Dienst zulassen.
Begründung:
Pädiatrische Abteilungen werden den Inneren Abteilungen zugeordnet. Gynäkologie und Geburtshilfe wird der Chirurgie zugeordnet. – Alles aus Kostengründen. Dieser innere nur fiskalisch begründete Strukturwandel stellt einen Rückschritt in Zeiten des frühen 20. Jahrhunderts dar.
Solche Regelungen widersprechen auch dem Weiterbildungsrecht.
ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN
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