TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
1. Tag: Dienstag, 22. Mai 2001 Nur Nachmittagssitzung

Dr. Joas, Bayern:

Die Präsentationen liegen auf dieser CD-ROM als Microsoft PowerPoint Präsentaionen vor. Wenn Sie den Microsoft Internet Explorer Version 5.xx benutzen und Microsoft PowerPoint installiert ist, können sie die Präsentaion durch einen Klick auf das Miniaturbild direkt starten.


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Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu einem Entschließungsantrag sprechen, der Ihnen leider noch nicht vorliegt. Er stammt von den Kollegen Mayer und Fresenius und mir. Der erste Satz dieses Antrags lautet:

Die Freiberuflichkeit der Ärzte muss vehement gegen die permanenten Übergriffe der staatlichen Sozialpolitik verteidigt werden.

Wir nehmen Bezug auf ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel, das am 14. März dieses Jahres über eine Klage der KV Nordrhein entschieden hat. Herr Kollege Hansen müsste dazu sehr viel sagen können. Entsprechend diesem Urteil können Vertragsärzte verpflichtet werden, indizierte EBM-Leistungen zu erbringen, auch wenn diese Kassenleistungen betriebswirtschaftlich nicht kostendeckend erbracht werden können.

Darüber hinaus müssten die Vertragsärzte allen Patienten alle Kernleistungen ihres Fachgebiets anbieten, auch wenn diese Leistungen zum Teil betriebswirtschaftlich nicht kostendeckend sind.

Dieser Beschluss des Bundessozialgerichts widerspricht deutlich dem Abweisungsrecht des Freiberuflers. Dabei beziehe ich mich auf den Juristen Professor Schachtschneider, der in einem ausführlichen Gutachten, das von der vertragsärztlichen Vereinigung in Auftrag gegeben wurde, dargelegt hat, welchen Einschränkungen die Ärzte unterworfen sind, wenn das Abweisungsrecht deutlich eingeschränkt wird. Er nannte das "nemo ultra posse obligatur", womit zum Ausdruck gebracht werden soll, dass eigentlich jeder Freiberufler sich weigern kann, Arbeiten zu erbringen, die betriebswirtschaftlich nicht haltbar sind. Natürlich ist uns allen klar, dass wir im Notfall nicht unter solchen Gesichtspunkten handeln.

Ich möchte Sie insbesondere auf folgende Aussage aufmerksam machen:

Eine fragwürdige Dogmatik der öffentlichen Aufgaben und der staatlichen Gewalt hat die Ärzteschaft in einen Status gedrängt, der die Verfassungsrechte der Ärzte deutlich schmälert ... und obendrein die Ordnungskompetenz des Staates überfordert.

Das Bundessozialgericht hat mit seinem Beschluss die Ordnungskompetenz des Staates überfordert.

Ich bitte Sie, diesem Antrag mit großer Mehrheit zuzustimmen, damit wir nach außen ein deutliches Signal geben, dass wir diese sozialstaatlichen Übergriffe nicht länger hinnehmen wollen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Joas. - Herr Professor Adam hat das Wort zur Geschäftsordnung erbeten. Bitte, Herr Adam.

© 2001, Bundesärztekammer.