Dr. Joas, Bayern:
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Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich
möchte zu einem Entschließungsantrag sprechen, der Ihnen
leider noch nicht vorliegt. Er stammt von den Kollegen Mayer und
Fresenius und mir. Der erste Satz dieses Antrags lautet:
Die Freiberuflichkeit der Ärzte muss
vehement gegen die permanenten Übergriffe der staatlichen
Sozialpolitik verteidigt werden.
Wir nehmen Bezug auf ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel,
das am 14. März dieses Jahres über eine Klage der KV Nordrhein
entschieden hat. Herr Kollege Hansen müsste dazu sehr viel
sagen können. Entsprechend diesem Urteil können Vertragsärzte
verpflichtet werden, indizierte EBM-Leistungen zu erbringen, auch
wenn diese Kassenleistungen betriebswirtschaftlich nicht kostendeckend
erbracht werden können.
Darüber hinaus müssten die Vertragsärzte allen Patienten
alle Kernleistungen ihres Fachgebiets anbieten, auch wenn diese
Leistungen zum Teil betriebswirtschaftlich nicht kostendeckend sind.
Dieser Beschluss des Bundessozialgerichts widerspricht deutlich
dem Abweisungsrecht des Freiberuflers. Dabei beziehe ich mich auf
den Juristen Professor Schachtschneider, der in einem ausführlichen
Gutachten, das von der vertragsärztlichen Vereinigung in Auftrag
gegeben wurde, dargelegt hat, welchen Einschränkungen die Ärzte
unterworfen sind, wenn das Abweisungsrecht deutlich eingeschränkt
wird. Er nannte das "nemo ultra posse obligatur", womit
zum Ausdruck gebracht werden soll, dass eigentlich jeder Freiberufler
sich weigern kann, Arbeiten zu erbringen, die betriebswirtschaftlich
nicht haltbar sind. Natürlich ist uns allen klar, dass wir
im Notfall nicht unter solchen Gesichtspunkten handeln.
Ich möchte Sie insbesondere auf folgende Aussage aufmerksam
machen:
Eine fragwürdige Dogmatik der öffentlichen
Aufgaben und der staatlichen Gewalt hat die Ärzteschaft in
einen Status gedrängt, der die Verfassungsrechte der Ärzte
deutlich schmälert ... und obendrein die Ordnungskompetenz
des Staates überfordert.
Das Bundessozialgericht hat mit seinem Beschluss die Ordnungskompetenz
des Staates überfordert.
Ich bitte Sie, diesem Antrag mit großer Mehrheit zuzustimmen,
damit wir nach außen ein deutliches Signal geben, dass wir
diese sozialstaatlichen Übergriffe nicht länger hinnehmen
wollen.
Vielen Dank.
Prof. Dr. Hoppe, Präsident:
Schönen Dank, Herr Joas. - Herr Professor Adam hat das Wort
zur Geschäftsordnung erbeten. Bitte, Herr Adam.
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