TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
1. Tag: Dienstag, 22. Mai 2001 Nur Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Kolkmann, Vorstand der Bundesärztekammer:

Lieber Herr Ottmann, ich verstehe Ihre Aufregung nicht. Der Koordinierungsausschuss ist nicht von der KBV und nicht von der Bundesärztekammer und nicht von der Ärzteschaft gewünscht worden, sondern er ist in letzter Minute in das Gesetz eingefügt worden, und zwar auf Vorschlag und auf Wunsch eines jener Gurus, die Herr Hoppe heute Morgen treffend beschrieben hat und die auch im Sachverständigenrat ihr Unwesen treiben. Da sich der Koordinierungsausschuss einer sachverständigen Stabsstelle oder externen Sachverstands bedienen darf, besteht der Verdacht, dass hier ein Selbstbedienungsladen eröffnet werden soll, was den externen Sachverstand angeht.

Bei der Aufzählung der Mitglieder stand im ursprünglichen Text: mit Ausnahme der Bundesärztekammer. Herr Hoppe und ich sind zu Herrn Dreßler gereist und haben dagegen protestiert, weil wir in dieser Tatsache eine Diskriminierung sahen. Auf diese Weise sind wir hineingekommen.

Der Koordinierungsausschuss koordiniert die Arbeit des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen und des Ausschusses Krankenhaus. Damit ist die Geschäftsführung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen von der KBV weg. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die KBV so etwas gewollt hat. Auch das ist ein Indiz dafür, dass der Koordinierungsausschuss nicht von der KBV gewollt wurde.

In diesem Ausschuss werden verbindliche Standards für medizinische Behandlungen erarbeitet. Da wird Kochbuchmedizin indiziert, nichts anderes, bei einer Zusammensetzung, durch die nicht ärztliche Institutionen darüber entscheiden können, wie solche Standards aussehen. Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass wir dort mitarbeiten sollen, wenn wir nicht ein entscheidendes Wort mitsprechen können! Das kann auf keinen Fall geschehen.

(Vereinzelt Beifall)

Wir haben erklärt: Wenn es um Behandlungskriterien geht, die verbindlich sind, muss die Ärzteschaft ein entscheidendes Wort mitreden können. Das geht nur, wenn in diesen Fragen Einstimmigkeit verlangt wird. Das ist doch klar.

(Vereinzelt Beifall)

Wollen Sie sich denn von Kassenfunktionären vorschreiben lassen, wie Sie Ihre Patienten zu behandeln haben? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!

Uns wurde vom Ministerium erklärt: Das geht nicht, dagegen sprechen rechtliche Gründe. Daraufhin haben wir gesagt: Wir wollen wenigstens eine Kompromisslösung, die den Schwerpunkt auf die Einstimmigkeit legt. Das bedeutet ein zweistufiges Verfahren, bei dem zunächst Einstimmigkeit gefordert wird; kommt diese nicht zustande, soll allerdings mehrheitlich entschieden werden. Mehr ist da für uns Ärzte nicht herauszuholen.

Wir haben gesagt: Wenn das nicht funktioniert, werden wir diesem Ausschuss nicht beitreten, denn wir werden uns nicht dafür hergeben, ärztliche Standards zu unterstützen, die von Nichtärzten und nicht ärztlichen Organisationen vorgeschrieben werden. Ich denke, das ist so selbstverständlich, dass man darüber keine weiteren Diskussionen benötigt.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Kolkmann. - Jetzt kommt Herr Kollege Schilling aus Berlin.

© 2001, Bundesärztekammer.