TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
1. Tag: Dienstag, 22. Mai 2001 Nur Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Kossow, Niedersachsen:

Herr Montgomery, ich kann Ihre Ängste angesichts des Wustes an Bürokratie, den es gibt, sehr wohl verstehen. Im Grunde genommen ist das Konstrukt, das Sie richtigerweise zitiert haben, das gleiche, das derzeit auch für den Bundesausschuss gilt. Es gibt einen gesetzlichen Ermächtigungsrahmen und die wertenden Entscheidungen trifft der Bundesausschuss. Das kann man natürlich ablehnen, aber wie sieht die Alternative aus? Die Alternative wäre, dass der Gesetzgeber selbst detaillierte Normen verkündet.

Ich möchte das Zitat des Gesetzestextes dort fortsetzen, wo Sie, Herr Montgomery, aufgehört haben. Dort heißt es weiter:

... gibt Empfehlungen zu den zur Umsetzung und Evaluierung der Kriterien nach Nummer 1 notwendigen Verfahren ...

Weiter heißt es im Gesetz:

Die Beschlüsse nach Satz 1 Nr. 1 sind für die Krankenkassen, die zugelassenen Krankenhäuser und die Vertragsärzte, mit Ausnahme der Vertragszahnärzte, unmittelbar verbindlich ... Der Koordinierungsausschuß gibt Empfehlungen für die Grundsätze zur Vergütung der Dokumentation.

Man hat also einen Anspruch darauf, dass der den Ärzten entstehende Bürokratiekram bezahlt wird, und zwar nach den Kriterien, die der Koordinierungsausschuss festlegt.

Ich zitiere weiter:

Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen wird bei dem Koordinierungsausschuß eine sachverständige Stabsstelle eingerichtet, die sich externen wissenschaftlichen Sachverstands bedienen kann.

Mein Appell lautet, dass diese wissenschaftliche Stabsstelle die Ärztliche Zentralstelle für Qualitätssicherung sein soll und dass der externe wissenschaftliche Sachverstand von Gutachtern kommt, welche diese Stabsstelle mobilisiert.

Wenn Sie als Bundesärztekammer nicht mit einsteigen, haben Sie keine Chance, die Ärztliche Zentralstelle für Qualitätssicherung dort zuverlässig zu installieren. Diese Chance möchte ich nicht gern vertun. Das ist einfach verantwortungstechnisch nicht möglich, weil anderenfalls der Staat diese Lücke füllt. Das ist die ganze Story.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Kossow. - Jetzt noch Herr Henke vom Vorstand.

© 2001, Bundesärztekammer.