TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
1. Tag: Dienstag, 22. Mai 2001 Nur Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag von Herrn Dr. Kaplan auf Drucksache Nr. I-5, der folgenden Wortlaut hat:

Der 104. Deutsche Ärztetag fordert das Bundesgesundheitsministerium und alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien auf, bei der nach der Bundestagswahl 2002 anstehenden grundlegenden Gesundheitsreform ein gegliedertes Krankenversicherungssystem, z. B. nach dem Kieler Konzept von Prof. Beske (Regel-, Satzungs- und Wahlleistungen) oder nach Prof. Henke (Versicherungspflicht für alle und Wahlfreiheit für den Einzelnen) einzuführen. Die deutsche Ärzteschaft ist bereit, die Gesundheitspolitiker bei der Definition der medizinischen Basisversorgung zu beraten und Vorschläge zu erarbeiten, welche Leistungen als Ergänzungs- oder Wahlleistungen zu definieren sind.

Das würde bedeuten, dass wir uns festlegen, das gegenwärtige GKV-System zu verlassen und ein anderes System zu übernehmen, ein gegliedertes Krankenversicherungssystem. Die Frage ist, ob wir uns so festlegen wollen oder dies als Stoffsammlung betrachten.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte diesen Antrag dem Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Der Vorstand wird sich intensiv damit beschäftigen. Das ist sowieso vorgesehen. Wir haben bereits zwei Sitzungen zu dieser Fragestellung durchgeführt, auch mit externen Beratern. Das Thema ist bei uns an höchster Stelle platziert.

© 2001, Bundesärztekammer.