TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
1. Tag: Dienstag, 22. Mai 2001 Nur Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir haben jetzt noch eine halbe Stunde Zeit. Sie auch? - Gut. Dann beginnen wir mit der Behandlung der ethischen Fragen. Das betrifft die Anträge 2, 4, 7 und 3.

Wortmeldungen dazu sind bisher noch nicht eingegangen. Ist das alles so klar?

(Zurufe)

- Wir haben gesagt, dass wir diese Thematik erst morgen behandeln. Ist es Ihnen heute nicht mehr recht? Dann stimmen wir darüber ab. Wer möchte, dass wir die letzte halbe Stunde nicht mehr für diese Thematik verwenden, sondern damit morgen früh beginnen? - Einige. Wer ist dafür, dass wir mit dieser Thematik heute noch beginnen? - Das ist die klare Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann beginnen wir jetzt mit der Behandlung dieser Thematik. Wenn keine Wortmeldungen vorliegen, dann rufe ich die einzelnen Anträge auf und lasse dabei jeweils auch noch Wortmeldungen zu. Sollen wir es so machen? - Dann rufe ich zunächst den Antrag I-2 auf: Konflikte bei ärztlichen Entscheidungen - am Beispiel der Präimplantationsdiagnostik. Dazu möchte sich Frau Bühren äußern. Bitte schön, Frau Bühren vom Vorstand.

Dr. Bühren, Vorstand der Bundesärztekammer:

Leider sind noch nicht alle Anträge umgedruckt. Ich spreche zu einem Antrag, der von mir noch gestellt wurde. Es ist ganz wichtig, dass wir die ethischen und rechtlichen Dimensionen bei der Präimplantationsdiagnostik besprechen. Das geschieht im Antrag des Vorstands in ausreichender Weise.

Zu kurz kommen aber immer die medizinischen Implikationen. Es wird lediglich gesagt: Wir wollen den Frauen die "Schwangerschaft auf Probe" ersparen. Man muss fragen: Was wird dagegen abgewogen? Wir müssen aus Frauen, welche die PID in dem rechtlich abgegrenzten Rahmen bei schwerem genetischen Risiko durchführen lassen wollen, quasi infertile Frauen machen, um sie in das IVF-Programm einzuführen. Sie wissen, welche Risiken da bestehen: Mehrlingsschwangerschaften, das Überstimulationssyndrom und das Risiko eines Eierstockkarzinoms.

Außerdem wird aus dem Paar, das die Chance hat, ein Kind in der Intimität zu zeugen, ein Paar, das dies in einer technischen Einrichtung und in der Laborumgebung tun muss, mit allen psychosomatischen und somatopsychischen Implikationen. Das wird in dem Antrag noch etwas ausführlicher beschrieben.

Es geht im Moment nicht um das Für und Wider der PID, sondern darum, dass auch die medizinischen Probleme, die den Frauen zugemutet werden, Berücksichtigung finden. Auch bei der IVF und der PID wird bisher immer die Pränataldiagnostik hintangestellt. Sie wird sowieso immer durchgeführt. Damit haben auch diese Frauen eine "Schwangerschaft auf Probe", auch mit der PID.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Frau Bühren. - Jetzt hat sich Herr Dr. Josten aus Nordrhein gemeldet. Bitte schön.

© 2001, Bundesärztekammer.