TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
1. Tag: Dienstag, 22. Mai 2001 Nur Nachmittagssitzung

Dr. Lang, Hessen:

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Meine Wortmeldung hat nur einen Sinn: Ich möchte Sie bitten, sich Folgendes zu vergegenwärtigen. Bei der Behandlung steriler Paare durch die In-vitro-Fertilisation gibt es die ICSI-Methode, die intrazytoplasmatische Injektion des Spermiums in die Eizelle. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und die gesetzlichen Krankenkassen sind der Überzeugung, dass diese ICSI-Methode zu einer vermehrten Fehlbildungsrate führt. Deshalb wird schon zum Schutz der Frau empfohlen, diese Methode nicht anzuwenden, weil anderenfalls die Frau Gefahr läuft, durch die künstliche Befruchtung ein krankes Kind zur Welt zu bringen.

Ich frage Sie allen Ernstes: Was kann man dann noch gegen eine Präimplantationsdiagnostik haben, die ebenfalls nichts anderes bezweckt, als eine gesunde Frau vor der Geburt eines kranken Kindes zu schützen?

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Lang. - Als nächster Redner Herr Crusius, bitte schön.

© 2001, Bundesärztekammer.