TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
2. Tag: Mittwoch, 23. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Kahlke, Hamburg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil Sie, Herr Hoppe, angeregt haben, die Anträge 2 und 12 als Alternativen zu betrachten. Ich möchte gern noch etwas Grundsätzliches zum Inhalt sagen, aber das ist vielleicht unfair, weil ich mich schon des Öfteren hier geäußert habe. Ich finde die Beiträge im Rahmen dieser Diskussion sehr wichtig. Sie zeigen, dass in der Ärzteschaft ein sehr großer Diskussionsbedarf besteht. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Kollege Sewing als Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer aktiv in diese Debatte eingestiegen ist, wenngleich man natürlich den Wunsch haben könnte, die Zusammensetzung des Wissenschaftlichen Beirats über die genannten Disziplinen hinaus etwas zu erweitern. In diesem Zusammenhang könnte man die Beteiligung von Ärztinnen und anderen Frauen sowie von Betroffenengruppen diskutieren. Aber das ist hier nicht das Thema.

Der Antrag 2 beklagt mit Recht die Rechtsunsicherheit. So lautet der Satz vor Punkt 1:

Juristisch ungeklärt ist bisher, inwieweit die PID mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar ist.

Auf Seite 2 ist formuliert:

In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, die offenen Fragen zu klären ...

Punkt 3 lautet:

Die Ärzteschaft appelliert dringend an den Gesetzgeber, eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen und für den Fall einer Zulassung der PID weitere Kriterien für eine maximale Eingrenzbarkeit mitzugestalten.

Dies alles sind Forderungen, die deutlich machen, dass wir eine klare Meinungsäußerung aus der Rechtsprechung, aus der Politik, letztlich aus der Gesellschaft erwarten.

Punkt 5 lautet:

Der Gesetzgeber ist allein legitimiert, zu entscheiden, wie mit dem aufgezeigten Konflikt in konkreten Situationen umgegangen werden soll.

Das ist zwar richtig, aber der Gesetzgeber braucht auch von uns eine Meinung. Er muss wissen, wie die Ärztinnen und Ärzte über dieses Thema denken, mit dem diese letztlich ganz entscheidend herausgefordert sind. Ich meine, der Antrag 12 stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Position zu diesem Thema dar. Daher bin ich der Auffassung, wir können den Antrag 12 als eine Art Ergänzung zu der Grundsatzforderung des Antrags 2 verstehen. Ich empfehle, im vierten Absatz des Antrags 12 folgende Änderung vorzunehmen. Es sollte, beginnend in der dritten Zeile, heißen:

... der 104. Deutsche Ärztetag spricht sich deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt dafür aus ...

Diese wenigen Worte signalisieren, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Position beziehen, die meiner Meinung nach mit unserem ärztlichen Berufsethos sehr wohl in Einklang steht. Das wird dem Gesetzgeber gegenüber ganz deutlich ausgesprochen.

Ich bitte Sie, diese kleine Änderung in meinem Antrag 12 handschriftlich vorzunehmen; ich möchte nicht extra einen Änderungsantrag stellen. Das müssen wir ja wohl nicht umdrucken. Ich bitte Sie, sodann sowohl dem

Antrag 2 als auch dem Antrag 12 zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Kahlke. Ich habe es mir aufgeschrieben; wir werden es nachher bei der Abstimmung berücksichtigen. - Jetzt kommt Herr Pickerodt.

© 2001, Bundesärztekammer.