TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
2. Tag: Mittwoch, 23. Mai 2001 Vormittagssitzung

Dr. Orth, Rheinland-Pfalz:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein Problem ansprechen, das sich in der letzten Zeit enorm verschärft, und zwar die Ablehnung seitens der Krankenkassen bezüglich der Behandlungspflege. Ein Patient ist kürzlich wegen solcher Ablehnungen in den Hungerstreik getreten. Er ist nach einem Unfall in der Jugendzeit behindert. Er hat eine hohe Querschnittslähmung und außerdem ein Hodenkarzinom. Er war in einer Spezialklinik und dort hat man ein spezielles Schreiben für die Krankenkasse gefertigt, dass er tägliche Katheterspülungen benötigt. Das hat die Krankenkasse auf drei Spülungen pro Woche zusammengestrichen.

Die Mutter des Patienten ist nicht in der Lage, die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Die zuständige Sozialstation hat von der Krankenkasse dieses Schreiben erhalten und konnte die Leistung auch nicht mehr erbringen. Nun ist, wie gesagt, der Patient in den Hungerstreik getreten. Das geschah an einem Freitag. Über das Wochenende war bei der Krankenkasse natürlich niemand zu erreichen. Ein Mitarbeiter, der sich am Telefon gemeldet hat, hat es nicht weitergegeben. Am Montag haben wir dann die Sache wieder auf die Reihe bekommen.

Hier wird das große Problem deutlich, dass von Nichtärzten am grünen Tisch die von uns Ärzten als notwendig erachteten und verordneten Leistungen einfach zusammengestrichen werden. Ich denke, dagegen müssen wir uns eindeutig verwahren.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Orth. - Jetzt bitte Herr Crusius.

© 2001, Bundesärztekammer.