TOP I : Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik
2. Tag: Mittwoch, 23. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge. Wir haben drei Themenblöcke gebildet. Der erste Themenblock betrifft das Thema Präimplantationsdiagnostik und umfasst die Anträge 2, 12 und 13. Der zweite Themenblock bezieht sich auf die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen. Hier geht es um die Anträge 3, 3 a und 14. Der dritte Themenblock betrifft die Themen Euthanasie, Tötung auf Verlangen, aktive Sterbebegleitung statt Tötung auf Verlangen, Stärkung der Palliativmedizin. Hier geht es um die Anträge 4, 7 und 15.

Ich habe nicht vor, ein Schlusswort zu sprechen. Ich bitte Sie, sich genau zu überlegen, wie die Anträge 2 und 12 zueinander stehen. Ich habe Sie vorhin während der Diskussion bereits darauf hingewiesen. Auch nach der von Herrn Professor Kahlke selbst vorgeschlagenen Änderung seines Antrags 12 beginnt der vierte Absatz mit der Aussage:

Mit der Etablierung von PID mit ihrer verbrauchenden Embryonenforschung und der Erzeugung überzähliger Embryonen würde das menschliche Maß in der modernen Medizin verlassen.

Ich darf mir erlauben, noch einmal darauf hinzuweisen, dass ich gestern in meinen Ausführungen während der Eröffnungsveranstaltung erklärt habe: Eine Ablehnung der PID allein bringt die Welt nicht in Ordnung. Wir haben die anderen Entscheidungen ebenfalls zu treffen, die anderen Probleme zu lösen, die anderen in dem Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer aufgeführten Fragen mit zu berücksichtigen. Ich glaube, wir dürfen nicht nur über die PID diskutieren, sondern wir müssen auch die Frage stellen, welche Funktion die PID mit der Folge einer Abtreibung hat, ob da nicht der gedankliche Hintergrund derselbe ist. Wir dürfen nicht meinen, wenn wir die PID weglassen und den Gesetzgeber in diese Richtung treiben, haben wir in diesem ganzen Feld eine geordnete Situation. Wir haben sie auch dann nicht. Wir haben dann nur eine Methode weniger, aber wir haben damit das Problem nicht aus der Welt geschafft.

Ich komme zum Antrag 2 des Vorstands der Bundesärztekammer. In der Aussprache wurde der Antrag gestellt, Punkt 5 zu streichen. Ich frage nach dem Beitrag von Herrn Professor Fuchs, ob meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Vorstand und auch derjenige, der den Antrag auf Streichung gestellt hat, mit folgendem Text einverstanden wären:

Der Gesetzgeber ist allein legitimiert, darüber zu entscheiden, welche rechtlichen Grundlagen den Umgang mit diesen Konflikten bestimmen sollen.

Ist das in Ihrem Sinne? Sind Sie damit einverstanden? - Gut. Die anderen Vorstandsmitglieder sind auch damit einverstanden? - Das ist der Fall. Punkt 5 auf Seite 3 lautet also - ich wiederhole es -:

Der Gesetzgeber ist allein legitimiert, darüber zu entscheiden, welche rechtlichen Grundlagen den Umgang mit diesen Konflikten bestimmen sollen.

Ich stelle den Antrag nachher so zur Abstimmung.

Sind Sie mit mir der Meinung, dass der Antrag 12 gegenüber dem Antrag des Vorstands der weiter gehende Antrag ist? Sind Sie der Meinung, dass man die beiden Anträge nebeneinander abstimmen und beide Anträge verabschieden könnte? Diese Frage müssten Sie mir bitte beantworten.

(Dr. Koch, Baden-Württemberg: Für Antrag 12 beantrage ich Vorstandsüberweisung!)

- Ich möchte zunächst Klarheit über meine Frage. Anschließend können wir über diesen Antrag abstimmen.

Wer meint, dass man beide Anträge verabschieden kann, also den Antrag 2 und den Antrag 12? - Wer ist der Meinung, dass man das nicht kann, weil der Antrag 12 der weiter gehende Antrag ist? - Das ist die Mehrheit. Sie haben bestimmt, dass der Antrag 12 der weiter gehende Antrag ist. Ich bin derselben Meinung.

Wir kommen jetzt also zunächst zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-12. Herr Koch hat den Antrag auf Vorstandsüberweisung gestellt. Wer möchte den Antrag 12 dem Vorstand überweisen? - Wer möchte diesen Antrag nicht an den Vorstand überweisen? - Dann frage ich: Wer möchte dem Antrag 12 zustimmen? - Wer möchte den Antrag 12 ablehnen? - Das ist die Mehrheit. Damit ist der Antrag 12 abgelehnt.

© 2001, Bundesärztekammer.