TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 23. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Hülskamp, Nordrhein:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als langjährig geplagter Betriebsrat war ich im letzten Jahr froh, eine Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeit der Ärzte in unserem Hause unterschreiben zu dürfen. Was ich Ihnen jetzt vortrage, ist nicht allein für uns gültig, sondern eigentlich exemplarisch.

Bei der Formulierung dieser Betriebsvereinbarung wurde natürlich darauf hingewiesen, dass wir eine Erfassung benötigen, denn sonst hat es keinen Zweck, so etwas zu tun. Da wurde gleich angekündigt, dass man, um dem Gesetz zu genügen, beispielsweise anderthalb Stunden Pause einbaut, die fiktiv sind. Als die Betriebsvereinbarung unterschrieben war und die EDV eingesetzt wurde, wurden die Chefärzte und einige Kollegen darüber hinaus aufgefordert, man könne sich ja ausloggen und anschließend wieder arbeiten gehen. Wir haben gesagt - das muss deutlich werden -: Das ist Anstiftung zur Urkundenfälschung!

(Beifall)

Eine Anstiftung zur Urkundenfälschung ist die Anstiftung zu einer strafbaren Handlung. Das ist strafbar. Zum anderen setzt sich derjenige, der so etwas tut, der Gefahr aus, dass die Berufsgenossenschaft nicht mehr für den Schaden aufkommt, wenn er sich beispielsweise ein Bein bricht.

Bei den Krankenschwestern ging die Angelegenheit vor die Einigungsstelle. Die Verwaltungsdirektoren, die auch wieder gedrängt werden, haben erklärt, man könne das Arbeitszeitgesetz nicht ganz einhalten, es gebe da eine gewisse Grauzone, auch über die Betriebsvereinbarung müsse man nachdenken. Die Vorsitzende einer Einigungsstelle hat ganz deutlich gesagt: Mein Herr, Gesetze und Betriebsvereinbarungen sind keine Diskussionsgrundlage, Gesetze und Betriebsvereinbarungen hält man ein. - Ich meine, das muss man immer wieder betonen.

(Beifall)

Europäische Richtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr, Herr Hülskamp. - Jetzt bitte Herr Pickerodt aus Berlin.

© 2001, Bundesärztekammer.