TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 23. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Lang, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Mir wird richtig komisch; ich fürchte, dass dieser Ärztetag zu einem Harmoniemonster wird. Ich habe selten so viel Applaus für Redner erlebt und selten eine so große Einigkeit. Ich habe jetzt große Sorge, dass in dieser Einigkeit nachher alle Anträge zu Tagesordnungspunkt II in Sekundenschnelle angenommen werden. Deshalb habe ich die herzliche Bitte, doch die beiden Anträge der jungen Vorredner noch einmal unter die Lupe zu nehmen. Ich möchte das ganz sachlich begründen.

Herr Schröder formuliert in seinem Antrag 20:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Abschaffung des AiP.

Als Begründung wird angeführt, dass in der klinischen Praxis hinsichtlich Arbeitsleistung und Verantwortung kein Unterschied zwischen Assistenzärzten und Ärzten im Praktikum besteht. Das ist schlichtweg in vielen, vielen Fällen falsch. Ein Beispiel: Wenn ich eine Assistentenstelle zu besetzen habe - ich leite eine Abteilung in einer Klinik mittlerer Größe -, dann schaue ich immer: Wo war die Bewerberin bzw. der Bewerber AiPler? Es gibt akademische Lehrkrankenhäuser, bei denen die armen jungen Kolleginnen und Kollegen bei der Visite ganz hinten mitlaufen. Wenn sie einen Verbandswechsel durchführen, wird ihnen auf die Finger geklopft. Wenn sie in den OP wollen, sagen viele Chefärzte: Die machen nur alles unsteril! Diese jungen Kolleginnen und Kollegen sind ausgesprochen unzufrieden. Hier im Saal sind ja einige AiPler; vielleicht sind diese so fair, noch einmal dazu Stellung zu nehmen. Ich kenne nur AiPler, die den Wunsch haben, wie ein Assistenzarzt zu arbeiten, in den Rufdienst, in den Nachtdienst integriert zu werden.

Was tun wir von den Weiterbildungsabteilungen in unseren Landesärztekammern her? Wir erklären: Lieber junger Kollege, deine AiP-Zeit kann ich dir voll auf die Weiterbildung zum Facharzt anerkennen, aber nur dann, wenn du wie ein Assistent gearbeitet hast! Wir dürfen von den Ärztetagsgremien her auch nicht so heilig tun. Wir haben die Einrichtung des AiP einmal beschlossen; ich will niemanden anschauen. Viele waren sehr dafür, dass der AiP ins Leben gerufen wird. Was steht in der Approbationsordnung? Dort ist nachzulesen, dass er mit seiner vorläufigen Approbation sein kognitives Wissen einzuüben hat, dass er vom Mediziner zum Arzt wird, dass er versuchen muss, ärztliches Wissen und Können in die praktische ärztliche Tätigkeit am Patienten umzusetzen.

Und das wollen Sie jetzt auf einmal abschaffen, nur weil die jungen Leute ausgenutzt werden? Es darf nicht sein, dass unrichtige Darstellungen durch Anträge auf dem Deutschen Ärztetag in die Öffentlichkeit gelangen. Ich habe die herzliche Bitte, sich die Anträge 20 und 21 noch einmal ganz kritisch anzuschauen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Lang. - Jetzt bitte Herr Kaiser aus Westfalen-Lippe.

© 2001, Bundesärztekammer.