TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 23. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Adam, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Bühren, ich muss schon sagen: Lassen Sie die Kirche bitte im Dorf. Der Tagesordnungspunkt heißt doch "Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte"!

(Beifall)

Wir reden von beiden; das ist doch ganz logisch. Warum müssen Sie immer kommen und erklären, denen ginge es noch schlechter! Wir wissen, wie schlecht es ihnen geht. Wir tun etwas für die Ärztinnen, genauso wie für die männlichen Kollegen. Das ist doch völlig klar. Was soll denn das immer wieder?

Ich habe mich wegen des Antrags II-33 zu Wort gemeldet. Nehmen Sie diesen Antrag bitte einmal zur Hand. Er lautet:

Der 104. Deutsche Ärztetag beauftragt die Landesärztekammern, die zur Facharztanerkennung eingereichten Tätigkeitszeugnisse zu evaluieren und erst dann anzuerkennen, wenn die Weiterbildung im Rahmen der geltenden berufsrechtlichen Voraussetzungen und unter Bezahlung einer angemessenen Vergütung erfolgt ist.

Ein solcher Antrag ist natürlich Unsinn. Damit trifft man ja denjenigen, der sein Facharztzeugnis vorlegt und schon fertig ist. Man muss vorher ansetzen. Ich habe mit dem Antragsteller gesprochen. Der Antrag ist bereits umformuliert.

Ich möchte Herrn Mitrenga beipflichten: Bevor wir als Kammer die Ermächtigung erteilen, müssen wir prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Damit haben wir einen wunderbaren Hebel in der Hand. Wir müssen ihn nur betätigen!

(Beifall)

Das gilt auch für die Universitätskliniken. Was meinen Sie, wie der Ordinarius für Innere Medizin schaut, wenn er auf einmal keine Ermächtigung mehr erhält! Bisher hat er sie immer bekommen; das war Tradition. Er wird sie nicht mehr bekommen, wenn er für seine jungen Kolleginnen und Kollegen nicht entsprechend sorgt. Ich bitte Sie also, dem Antrag 33 (neu) zuzustimmen. Der Antrag 33 ist damit vom Tisch.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. Die Antragsteller des Antrags 33, nämlich Herr Dr. Kaplan und Herr Dr. Ikonomidis, haben einen neu formulierten Antrag 33 (neu) eingebracht. Damit ist der Antrag 33 sowieso hinfällig. Wenn die Antragsteller selbst ihren Antrag verändern, gilt der neue Antrag. Nunmehr lautet der Antrag:

Der 104. Deutsche Ärztetag beauftragt den Vorstand

- gemeint sind wohl die Vorstände -

der Landesärztekammern, die zur Facharztanerkennung eingereichten Tätigkeitszeugnisse zu evaluieren und die Weiterbildungsermächtigung des Weiterbilders davon abhängig zu machen, ob die Weiterbildung im Rahmen der geltenden berufsrechtlichen Voraussetzungen und unter Bezahlung einer angemessenen Vergütung erfolgt ist.

Der Antrag zielt jetzt also auf die Weiterbildungsermächtigten und nicht mehr auf diejenigen ab, die ihre Weiterbildung anerkannt bekommen wollen und ihre Facharztanerkennung anstreben.

Als nächster Redner noch einmal Herr Risk-Plotzki aus Berlin.

© 2001, Bundesärztekammer.