TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 23. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Brendler (als geladener Gast):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte etwas zu den Ausführungen von Herrn Lang sagen, der die hier anwesenden AiPler aufgefordert hat, zu seinen Aussagen Stellung zu nehmen. Auch ich bin dagegen, dass in irgendeinem der Anträge Unwahrheiten stehen. Ich stimme zu: Sicherlich gibt es Chefärzte und Kliniken, die dafür sorgen, dass die AiP-Ausbildung so erfolgt, wie es richtig ist: Die Arbeitszeit wird eingehalten, die Inhalte werden vermittelt, die AiPler haben die Möglichkeit, sich weiterzubilden.

Ich habe vorhin erwähnt, dass ich meinen Arbeitsplatz danach ausgesucht habe, dass die Arbeitszeit stimmt. In gewissem Maße ist auch bei mir die Weiterbildung möglich, aber nicht in dem Umfang, wie ich mir das vorher vorgestellt habe.

Um der Aussage von Herrn Lang gerecht zu werden, könnte man im Antrag 20 unter Punkt 1 hinter den Worten "Arbeitsleistung und Verantwortung" das Wort "oft" einfügen. In den meisten Fällen, die mir zu Ohren gekommen sind, besteht kaum ein Unterschied zwischen Assistenzärzten und Ärzten im Praktikum. Nach kurzer Einarbeitungszeit sind die Pflichten des AiPlers dieselben wie jene des Assistenzarztes: alleinige Stationsführung, alleiniger Dienst in der Rettungsstelle, allein Nachtdienst im Hause, nur mit Rufbereitschaft des Oberarztes, der normalerweise aber nie gerufen wird.

Ich bitte Sie nochmals, den Anträgen 20, 21 und 22 zuzustimmen.

Recht herzlichen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr. - Jetzt noch einmal Herr Kollege Kuhnigk aus Berlin.

© 2001, Bundesärztekammer.