TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

2. Tag: Mittwoch, 23. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Montgomery, Referent:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir haben hier eine qualitativ wirklich hochwertige und interessante Debatte erlebt. Ich freue mich, dass wir es geschafft haben, diese Debatte über fast drei Stunden zu führen, ohne dass die Debatte durch einen Geschäftsordnungsantrag vorzeitig beendet wurde. Das ist ein Zeichen dafür, wie wichtig wir dieses Thema nehmen und wie sehr es uns am Herzen liegt.

(Beifall)

Wir treten nun in die Abstimmung über die einzelnen Anträge ein. Herr Hoppe und ich sind übereinstimmend der Auffassung, dass es am vernünftigsten ist, sie in der Reihenfolge, wie sie gestellt wurden, abzuhandeln. Ich bitte Sie, die Anträge zur Hand zu nehmen, weil ich zu einigen Anträgen ein paar kleine Kommentare zu geben habe.

Herr Risk-Plotzki bittet in seinem Antrag 1 a, dem Punkt 1 im Antrag 1 einen Text anzufügen. Dieser Text ist völlig in Ordnung. Da er allerdings einen anderen Inhalt betrifft als der Antrag 1, schlage ich Ihnen vor, diesen Text zu Punkt 2 zu machen und die folgende Enumeration entsprechend zu ändern.

Die Anträge 1 c und 1 d behandeln exakt denselben Inhalt. Frau Tempka und Herr Mau formulieren, dass bis zur tatsächlichen Umsetzung der Arbeitszeitgesetzgebung alle geleisteten Überstunden voll tariflich vergütet werden müssen. Frau Dr. Gitter formuliert, dass alle geleisteten Überstunden entweder vollständig entsprechend der Tarifvereinbarungen vergütet werden müssen oder vollständig in Freizeit ausgeglichen werden müssen. Letzterer Text ist wesentlich näher am Tarifrecht. Wir sollten nicht vergessen, dass hinsichtlich der Überstunden die Priorität immer noch beim Ausgleich durch Freizeit liegt. Erst danach kommt der Ausgleich durch Geld.

(Beifall)

In der folgenden Abstimmung soll daher der Antrag 1 d als der weiter gehende Antrag zuerst abgestimmt werden.

Ich komme damit zum Antrag 3. In der ersten Zeile der zweiten Seite steht immer noch, da es sich um einen Antrag aus der Hauptversammlung des Marburger Bunds handelt, der Marburger Bund. Natürlich muss dort der Deutsche Ärztetag aufgeführt sein. Ich bitte Sie, diese redaktionelle Änderung vorzunehmen.

Ich komme damit zum Antrag 13 von Herrn Dr. Lipp. In der zweiten Aufzählung - "Überstunden nur ausnahmsweise und bezahlt" - sollte auch der Freizeitausgleich eingefügt werden. Es sollte also heißen: "Überstunden nur ausnahmsweise ausgeglichen und bezahlt".

Ich komme damit zum Antrag 20. Ich habe mit dem Antragsteller, Herrn Schröder, über eine Änderung im dritten Absatz des Punktes 1 gesprochen. Wir sind uns einig, dass ein rechtliches Verfahren zur Abschaffung der AiP-Phase keinen Sinn macht, weil diese AiP-Phase legal ist. Sie ist durch ein Gesetz des Deutschen Bundestags zustande gekommen. Ihr Inhalt kann nicht rechtlich hinterfragt werden. Herr Schröder zieht den entsprechenden Satz in seinem Antrag 20 zurück, der lautet:

Zur Durchsetzung werden rechtliche Verfahren zur Abschaffung des AiP angestrebt, wozu der Deutsche Ärztetag die volle Übernahme der gerichtlichen Kosten über alle Instanzen für eine Individualklage als Präzedenzfall durch die Bundesärztekammer fordert.

Sie brauchen also über diesen Satz nicht abzustimmen.

Ich komme nun zum Antrag 27 von Herrn Lob. Der Antragsteller hat den ersten Satz selbst geändert, sodass dieser lautet:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert zu prüfen, unter welchen Bedingungen man den Medizinstudenten das Deutsche Ärzteblatt zur Verfügung stellen kann.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Versand des "Deutschen Ärzteblatts" an alle Medizinstudenten nicht nur mit gewaltigen Kosten verbunden ist, sondern auch insofern ein großes Problem darstellt, als wir die Adressen aller Medizinstudenten in Deutschland überhaupt nicht kennen. Hier müsste viel aufgebaut werden, um diesen Versand zu ermöglichen. Überlegen Sie bitte, ob es nicht ausreicht, dass wir den Medizinstudenten sagen, dass das "Deutsche Ärzteblatt" heutzutage vollständig im Internet abrufbar ist.

(Beifall)

Hinsichtlich seines Antrags 29 hat der Antragsteller schon selber darauf hingewiesen, dass es ihm nicht um eine Verlängerung der Ausbildungszeit, sondern um eine Verlängerung der Weiterbildungszeit geht.

Damit komme ich zum Antrag 30 von Herrn Schröder, in dem er darum bittet, eine Kommission zum Thema "Junge Ärztinnen und Ärzte" einzusetzen. Erstens haben wir bei der Bundesärztekammer nur Ausschüsse und keine Ständigen Kommissionen. Insofern besteht hier vom Begriff her ein Problem.

Zweitens ist es seit vielen Jahren gute Übung im Vorstand der Bundesärztekammer und auf dem Deutschen Ärztetag, derartig kostenrelevante Anträge mit der Bitte um Prüfung an den Vorstand zu überweisen. Ich schlage deshalb vor, für diesen Antrag Vorstandsüberweisung zu beschließen.

Ich komme zu einem Änderungsantrag auf Drucksache 31 a, der Ihnen noch nicht vorliegt. Die Antragsteller Benninger und Ungemach fordern selbst, den ersten Satz des Antrags 31, der lautet: "Der 104. Deutsche Ärztetag fordert eine bessere Personalausstattung der staatlichen Gewerbeaufsicht", zu ändern in:

Der 104. Deutsche Ärztetag fordert die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden (Gewerbeaufsicht) auf, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit in den Krankenhäusern besser und genauer zu kontrollieren.

Es handelt sich um eine Präzisierung der Adressaten dieses Antrags.

Herr Professor Hoppe hat den Text des Antrags 33 (neu) bereits verlesen. Das brauche ich also nicht zu wiederholen.

Der Inhalt des Antrags 34 ist bereits vollständig in der gültigen (Muster-)Berufsordnung umgesetzt. Dort heißt es in § 29 Abs. 2:

Ebenso ist es berufsunwürdig, in unlauterer Weise einen Kollegen ohne angemessene Vergütung oder unentgeltlich zu beschäftigen oder eine solche Beschäftigung zu bewirken oder zu dulden.

Das, was der Antragsteller will, steht also längst in der (Muster-)Berufsordnung. Man könnte sich daher fragen, ob man darüber noch einmal abstimmen möchte.

Meine Damen und Herren, das waren meine Anmerkungen zu den Anträgen. Ich bitte Sie, jetzt in die Abstimmung einzutreten - mit einem nochmaligen herzlichen Dank für diese fantastische Diskussion.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Montgomery, für die Erläuterung, die es uns erleichtert, jetzt die Abstimmung durchzuführen.

© 2001, Bundesärztekammer.