TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Dr. Kaplan, Bayern:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich spreche zu der Qualifikationsebene Befähigungsnachweis. Das betrifft den Antrag 23. Ich halte es für äußerst wichtig, dass sich Befähigungsnachweise nur auf Untersuchungs- und Behandlungsmethoden beziehen können, primär auf Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die neu eingeführt werden. Es darf nicht sein, dass wir uns ständig nachqualifizieren müssen. Es darf auch nicht sein, dass hier Krankheitsbilder, Diagnosen enthalten sind, sodass praktisch jeder, der ein bestimmtes Krankheitsbild wie Diabetes oder Asthma behandeln oder sich an der psychosomatischen Grundversorgung beteiligen will, sich extra qualifizieren muss. Das muss bereits im Fachgebiet beinhaltet sein und darf nicht zusätzlich von den Kassen eingefordert werden können.

Des Weiteren halte ich es für ganz wichtig, dass die Befähigungsnachweise ganz bestimmten Fachgebieten zugeordnet werden. Es kann nicht sein, dass jeder alles machen darf. Wir müssen hier auch eine Arbeitsteilungsordnung verabschieden.

Herr Koch hat bereits angeführt, dass unbedingt Bundeseinheitlichkeit hergestellt werden muss. Hier sind natürlich die Landesärztekammern gefordert, sich an den Vorschlag der Bundesärztekammer zu halten.

Wir müssen bei unserer neuen Weiterbildungsordnung darauf achten, dass unnötige Nachqualifikationen verhindert werden, dass wir nicht nur eine Bildungsordnung, sondern auch eine Arbeitsteilungsordnung schaffen. Die Grenzen zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung entsprechend § 73 des Sozialgesetzbuchs dürfen nicht verwischt werden. Wir dürfen dem Gesetzgeber keine Chance geben, sich in unsere Weiterbildungsordnung einzumischen oder diese sogar der Bundesärztekammer zu entziehen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Kaplan. - Zur Geschäftsordnung hat sich jetzt Frau Wahl aus Baden-Württemberg gemeldet.

© 2001, Bundesärztekammer.