TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Lob, Bayern:

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Beitrag zur Redezeitbegrenzung gibt mir das Stichwort: Wir sollten auch begrenzen, ob wir fünf oder zehn oder 15 Jahre über die Weiterbildungsordnung reden.

(Beifall)

Wir haben vor vier Jahren auf dem 100. Deutschen Ärztetag beschlossen, dass wir aus gutem Grund die Weiterbildungsordnung ändern wollen. Seit dieser Zeit verschieben wir eine Entscheidung von Jahr zu Jahr, nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass sich die Gremien massiv und mit vollem Einsatz damit beschäftigen. Jedes Jahr wird etwas vorgelegt, dem zugestimmt werden soll. Es gibt ja Kolleginnen und Kollegen, die nicht einmal mehr zustimmen, sondern etwas nur noch zur Kenntnis nehmen wollen.

Welche Folgen hat das für uns? Wenn wir die Entscheidung auf das nächste Jahr verschieben, kommen wir ins Jahr 2002. Dann müssen die Inhalte festgelegt werden; damit sind wir im Jahre 2003. Dann muss es in die Landesärztekammern, denn diese sind ja der Souverän; dann ist es frühestens 2004 oder 2005.

Weil es sich zum Teil um Kammergesetzregelungen handelt, geht die Angelegenheit zu den Aufsichtsbehörden. Dann sind wir schon wieder ein Jahr weiter. Wenn der neue Facharzt eine Mindestweiterbildungszeit von sechs Jahren hat, sind wir schon im Jahre 2012 oder sogar noch später.

Meine Damen und Herren, der medizinische Fortschritt in den chirurgischen Fächern ist so rasant, dass sich unser Wissen alle vier Jahre verdoppelt. Aber unsere Weiterbildungsordnung hinkt hinterher.

Das ist aber noch nicht das Schlimmste, sondern das Schlimmste, das uns jetzt passieren wird, ist, dass die Krankenhauslandschaft sich nicht mehr im Gleichklang mit der Weiterbildungsordnung entwickelt, sondern in eine völlig andere Richtung.

(Beifall)

Die Unfallchirurgie, aus der Chirurgie herausgenommen, wird von den Administrationen ja bereits mit der Orthopädie zusammengelegt. Wir haben gar keine Instrumente mehr, die entsprechenden Ärzte weiterzubilden.

Wenn das so abläuft, entgleitet uns die Krankenhauslandschaft. Wir haben eine Weiterbildungsordnung, die der Entwicklung nicht angepasst ist. Wir sind wohl nicht in der Lage, eine Weiterbildungsordnung in adäquater Zeit umzusetzen. Dann wird der Staat das tun, was bestimmte Landesregierungen in Deutschland gern wollen: Wie in anderen Ländern der EU wird die Weiterbildung vom Staat geregelt. Dann können die Gremien der Bundesärztekammer in Pension gehen, denn dann haben wir über die Selbstverwaltung keinen Einfluss mehr auf die Regelung der Weiterbildung.

Wir sollten nicht in die Gefahr geraten, dass man uns erklärt, wir seien nicht in der Lage, das zu regeln, weil wir 15 Jahre über die Weiterbildungsordnung diskutieren, bis sie greift. Entschließen Sie sich also bitte dazu, zumindest denen, die dies wollen, die Möglichkeit zu eröffnen, das umzusetzen, was Sie ihnen bereits vorlegen können. Wir haben es ja, aber wir dürfen es nicht. Also: Treffen Sie Entscheidungen!

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Lob. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Eisenkeil. Bitte schön.

© 2001, Bundesärztekammer.