TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Damit kommen wir zu § 2. Dazu liegt der Antrag 31 von Herrn Dr. Schagen vor. Er betrifft § 2 Abs. 4. Das Wort hat Herr Dr. Schagen.

Dr. Schagen, Berlin:

Es tut mir Leid; das ist hier ein bisschen durcheinander geraten. Ich habe mich zum Antrag III-25 gemeldet. Auf dieser Drucksache ist leider nicht vermerkt, dass sich der Antrag auf § 3 bezieht. Ich bitte das zu berücksichtigen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Das ist richtig. Dann erhalten Sie auch noch einmal das Wort.

Dr. Schagen, Berlin:

Antrag 31 beruht auf der Tatsache, dass in der Ärztekammer Berlin befürchtet wird, dass die generelle Einführung von mündlichen Prüfungen zu einer unverhältnismäßig großen Belastung, die nicht verkraftet werden kann, führen kann. Es sind nach unserer Erfahrung auch Bereiche, insbesondere aber Befähigungsnachweise denkbar, bei denen eine genaue formale Überprüfung notwendig ist und auch durchgeführt werden muss, bei denen aber ein eigener Prüfungsakt mit Prüfern und einem Vorsitzenden die Kammer unzumutbar belasten würde.

Deshalb schlagen wir in Antrag 31 vor, durch Einfügungen die Möglichkeit bestehen zu lassen, dass bei einzelnen Bereichen und Befähigungsnachweisen, wenn man zu der Auffassung kommt, dass kein eigener mündlicher Prüfungsakt durchgeführt werden muss, andere Überprüfungsverfahren, die in den Anlagen aufgeführt werden sollen, eingeführt werden können.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Dazu der Referent.

Dr. Koch, Referent:

Meine Damen und Herren! Wir haben vorgeschlagen, dass alles generell mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Wir haben es deshalb vorgeschlagen, weil die Delegierten des 103. Deutschen Ärztetages genau dieses mit großer Mehrheit beschlossen haben: Es muss alles mit einer Prüfung versehen sein.

(Beifall)

Wir haben über diese Problematik mit allen Landesärztekammern und auch in der Ständigen Konferenz, im Ausschuss und im Vorstand der Bundesärztekammer lange diskutiert. Allen ist klar, dass damit die Zahl der Prüfungen steigen wird. Keine Kammer - an den Diskussionen waren ja viele Geschäftsführer der Kammern beteiligt - hat hier ein unlösbares Problem gesehen, weil die Prüfung auf verschiedene Art durchgeführt werden kann. Man muss nicht jeden eine halbe Stunde prüfen. Das kann man im Vorfeld auch anders gestalten. Deshalb haben auch die Geschäftsführer der Kammern, die hier beteiligt waren, auch großer Kammern wie Westfalen-Lippe und Bayern, gesagt, hier tauche kein ernstes Problem auf; man wolle Qualität und werde das deshalb mit durchziehen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Den weiteren Wortmeldungen kann ich nicht entnehmen, dass noch jemand zu diesem Komplex sprechen möchte.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-31. Wer möchte diesem Antrag von Herrn Schagen zustimmen? - Wer möchte das nicht? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist abgelehnt. Der Text bleibt also unverändert.

Herr Dr. Lichte hat gefragt, wann die allgemeine Diskussion fortgesetzt wird. Die Antwort lautet: wenn die allgemeinen Anträge an der Reihe sind. Wir behandeln erst die einzelnen Paragraphen, sodann kommen die allgemeinen Anträge. Ich glaube, das ist einfacher, als wenn wir querbeet diskutieren.

© 2001, Bundesärztekammer.