TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Zu Abs. 5 gibt es keine Änderungswünsche.

Zu Abs. 6 liegen die Anträge 5, 14 und 20 vor. Die weiter gehenden Anträge sind die Anträge 5 und 14. Frau Dr. Bühren möchte gestrichen haben, dass Teilzeitweiterbildung nur in begründeten Fällen anteilig angerechnet wird. Mit dem Antrag 14 von Herrn Töpler aus Westfalen-Lippe habe ich Probleme. Es wird beantragt, § 4 Abs. 6 folgendermaßen zu ändern:

Eine Weiterbildung in Teilzeit mit mindestens der halben regelmäßigen Arbeitszeit wird anteilig angerechnet. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.

Das bedeutet, dass Teilzeitweiterbildungen, bei denen die regelmäßige Arbeitszeit weniger als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ausmacht, unter den Tisch fallen. Oder verstehe ich das falsch? Sollte dies der Fall sein, bitte ich den Antragsteller, sich zu melden.

Antrag 5 verlangt, dass in § 4 Abs. 6 die Worte "mit mindestens der halben regelmäßigen Arbeitszeit kann in begründeten Fällen anteilig angerechnet werden" gestrichen und durch die Worte "ist anteilig anzurechnen" ersetzt werden.

Wir kommen zur Diskussion. Zunächst hat Frau Gitter aus Bremen das Wort. Bitte schön.

Dr. Gitter, Bremen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag III-5. Wir möchten, dass die Worte "mit mindestens der halben regelmäßigen Arbeitszeit kann in begründeten Fällen anteilig angerechnet werden" gestrichen und durch die Worte "ist anteilig anzurechnen" ersetzt werden. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass die Begründungspflicht enthalten ist. Ich darf Sie daran erinnern, dass der vorjährige Deutsche Ärztetag dies so beschlossen hat. Es gab Bedenken hinsichtlich der EU-Regelungen. Ich finde, wir könnten ruhig den Mut haben, in einer (Muster-)Weiterbildungsordnung Signale zu setzen, dass das nicht mehr zeitgemäß ist und auch nicht EU-konform.

Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass ich diese Bedenken nicht so sehr teilen kann, weil es durchaus, wie wir mittlerweile aus einem Gutachten zu einem Problem der Teilzeitweiterbildung in einem Bundesland wissen, EU-weit Richtlinienkollisionen gibt. Ich bin zuversichtlich, dass, wenn es zu einem Konflikt käme - ich habe Zweifel, dass es einen solchen Konflikt geben wird -, der Europäische Gerichtshof erkennen würde, dass das nicht mehr zeitgemäß ist, und entsprechend seiner sehr stringenten Rechtsprechung gegen die Diskriminierung urteilen würde. Deswegen bitte ich Sie ganz dringend, diesem Antrag zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. - Als nächste Rednerin bitte Frau Künanz aus Nordrhein.

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