TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Mau, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die eben genannten Anträge zu unterstützen. Wir alle haben uns gestern heldenhaft für die Interessen der jungen Ärztinnen und Ärzte eingesetzt. Wir haben gesagt: Wir wollen darauf achten, dass Ihnen in Zukunft eine faire Chance gegeben wird. Dann dürfen wir jetzt nicht versehentlich bei dem Versuch, eine perfekte Weiterbildungsordnung zu schaffen, Stolpersteine einbauen, die genau dazu führen, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen benachteiligt sind.

Es gibt einen Antrag, in dem von Personen die Rede ist, die aufgrund unterschiedlicher Erziehungsanforderungen ihre Weiterbildung in Teilzeit erbringen müssen oder sogar über gewisse Zeitabschnitte ihre Weiterbildung gar nicht in einem Anstellungsverhältnis verfolgen können. Ich bin nicht auf den Gedanken gekommen, dass damit einfach Mütter gemeint sind. Es muss auch in Zukunft einer Frau möglich sein, während der Facharztweiterbildung Kinder zu bekommen und trotzdem ihre Ausbildung in einer von uns sanktionierten Regelzeit zu absolvieren. Wenn wir § 10 Abs. 3 zustimmen, dass Weiterbildungsabschnitte, die länger als zwölf Jahre zurückliegen, verfallen, haben wir von vornherein für diese Kolleginnen eine Warteschleife eingebaut, aus der sie niemals wieder herauskommen. Wenn sie mit ihrer Weiterbildung fertig sind, ist gerade der erste Weiterbildungsabschnitt ungültig.

Stimmen Sie bitte diesen die Rechte einschränkenden Anträgen - ich sage nicht: diskriminierenden Anträgen - nicht zu, sondern befürworten Sie bitte die Änderungen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Mau. - Jetzt bitte der Referent.

© 2001, Bundesärztekammer.