TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir wenden uns nun § 5 Abs. 4 zu. Dazu liegen die Anträge 21, 24 und 28 vor. Das Wort dazu hat Herr Michaelis.

Dipl.-Med. Michaelis, Thüringen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe ein kleines Problem; möglicherweise geht es einigen im Saal ebenso. Es handelt sich um die Befugnis der zur Weiterbildung Ermächtigten. In dem vorgelegten Papier steht eindeutig, dass die Befugnis nur für eine Facharztweiterbildung oder/und einen dazugehörigen Schwerpunkt oder/und grundsätzlich für einen Bereich erteilt werden kann. Wir gehen von einer möglicherweise stattfindenden Erleichterung der Weiterbildung aus. Es könnte durchaus sein, dass ein Kollege in seiner Weiterbildung drei Jahre bei einem Radiologen arbeitet, später plötzlich Chirurgie machen möchte. Dieser hat aber keine Weiterbildungsermächtigung für die Chirurgie. Es ist völlig klar: Die Kammern werden das anerkennen. Wenn ich den Text richtig verstehe, ist die Befugnis zur Facharztweiterbildung nicht gegeben. Darauf hätte ich vom Referenten gern eine Antwort.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr. - Jetzt bitte Herr Thierse.

Dr. Thierse, Berlin:

Ich möchte darum bitten, das Wort "weiterbildungsrelevante" nicht einzufügen. Es würde dazu führen, dass die potenziellen Weiterbilder selber interpretieren, was weiterbildungsrelevant ist. Wir hatten in Berlin die Situation, dass einige Klinikabteilungen umgesiedelt wurden. Die entsprechenden Chefs haben gesagt: Ich habe meinen Assistenten mitgenommen, damit ist alles beim Alten geblieben.

Dass sich das gesamte Umfeld geändert hat, das hat man nicht eingesehen. Ich denke, es ist Aufgabe der Ärztekammer bzw. der zuständigen Weiterbildungsausschüsse, darüber zu entscheiden, was weiterbildungsrelevant ist.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Jetzt bitte Herr Dietz.

Dr. Dietz, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag III-21. Dort geht es um § 5 Abs. 4 Satz 3 der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Es geht nicht nur um eine redaktionelle Änderung, sondern um eine ganz wichtige Konkretisierung.

Im vorgelegten Text heißt es:

Der befugte Arzt hat Veränderungen in Struktur und Größe der Weiterbildungsstätte unverzüglich der Ärztekammer anzuzeigen.

Das genügt nicht. Ich meine, man muss das konkretisieren im Hinblick auf weiterbildungsrelevante Veränderungen. Es gibt viele Änderungen in der Struktur der Praxis, beispielsweise durch die Gründung einer Gemeinschaftspraxis, während das ganze Weiterbildungsangebot in der Praxis gleich bleibt. Der Arzt hat es in der Weiterbildungsordnung vielleicht nicht nachgelesen; das kann ja passieren. Dann ist theoretisch die Weiterbildungsermächtigung erloschen. Deshalb bitte ich darum, von "weiterbildungsrelevanten" Veränderungen zu sprechen. Das dient der Verdeutlichung.

Vielen Dank.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Jetzt bitte noch Herr Hartfeil.

Hartfeil, Hessen:

Ich möchte kurz etwas zum Antrag III-28 sagen. Es wird beantragt, in Abs. 5 den zweiten Satz zu streichen. Wir haben aber im Grunde gerade zugestimmt, dass die Weiterbilder ein Curriculum entwerfen sollen. Durch die Vorstandsüberweisung vorhin haben wir das eigentlich verstärkt gefordert. Ich bitte Sie, diesen Streichungsvorschlag abzulehnen. Ich halte es für sehr wesentlich, dass die Weiterbilder bei Beantragung ein Curriculum nachweisen. Das ist wesentlich für die Qualität. Ich appelliere an Sie, die Streichung von Abs. 5 Satz 2 abzulehnen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Thema liegen nicht mehr vor. Möchte der Referent dazu noch etwas sagen? - Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Anträge, und zwar zunächst zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-21. Danach soll der vorletzte Satz in § 5 Abs. 4 lauten:

Der befugte Arzt hat weiterbildungsrelevante Veränderungen in Struktur und Größe der Weiterbildungsstätte unverzüglich der Ärztekammer anzuzeigen.

Es geht also nicht beispielsweise um bauliche Veränderungen. Wer stimmt dem Antrag zu, das Wort "weiterbildungsrelevante" einzufügen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag abgelehnt.

© 2001, Bundesärztekammer.