TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-28. Das erste Petitum dieses Antrags lautet, in Abs. 4 folgenden Satz einzufügen:

Zur Entscheidung darüber erlässt die Landesärztekammer allgemeine Verwaltungsvorschriften, die die für den Befugnisinhalt und -umfang im jeweiligen Gebiet, Schwerpunkt, Bereich oder Befähigungsnachweis im Einzelnen notwendigen Bedingungen zur ordnungsgemäßen Weiterbildung bestimmen können.

Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist die klare Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag in diesem Punkt abgelehnt.

Der zweite Teil des Antrags 28 wäre nur relevant, wenn wir das vorhin angenommen hätten. Jetzt muss das so stehen bleiben. Ich glaube, das sieht der Antragsteller auch so. Damit wäre der Antrag 28 abgehandelt.

© 2001, Bundesärztekammer.