TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Dr. Dietz, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Antrag III-17 erspart nicht nur einen zweiten Spiegelstrich, sondern er meint im Prinzip dasselbe, ohne die Berufsordnung besonders zu nennen, denn ein Verhalten, das die Eignung infrage stellt, ist selbstverständlich ein Verstoß gegen die Berufsordnung. Sie können in der Begründung meines Antrags nachlesen, dass die Voraussetzungen zur Befugnis ja bereits in § 5 geregelt sind. Beides muss identisch sein: die Voraussetzung zur Erteilung der Befugnis und die Gründe für den Entzug der Befugnis.

Vielen Dank.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Jetzt bitte Herr Holzborn aus Nordrhein.

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