TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Dr. Oberschelp, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weiterbildung im Fachgebiet muss allumfassend sein. Meiner Meinung nach ist das im Krankenhaus allein heute nicht mehr möglich. Ein sehr großer Teil der Krankheitsbilder ist in den Kliniken nicht mehr existent. Gerade die - das meine ich nicht abwertend - banalen Erkrankungen im Fachgebiet können im Krankenhaus allein nicht mehr vermittelt werden. Mindestens 80 Prozent aller Erkrankungen werden optimal in der niedergelassenen Facharztpraxis behandelt. Durch weitere Spezialisierung, Erweiterung der Kenntnisse und unter anderem auch ambulantes Operieren ist das Diagnostik- und Behandlungsspektrum in der Vertragsarztpraxis optimal.

Der Antrag III-33 bricht die reine Weiterbildung im Krankenhaus auf und führt zu neuen Strukturen und neuen Organisationsprozessen mit dem Ziel der Optimierung der gesamten Weiterbildung. Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf im Wechsel zwischen Praxis und Klinik ist das Rotationsprinzip, das die jungen Kolleginnen und Kollegen in die Lage versetzt, ihre Weiterbildungszeit prospektiv selbst aufzubauen. Sie müssen sicher sein, dass nach dem Wechsel ihrer Stelle im Krankenhaus zum Abschluss ihrer Weiterbildung auch diese Stelle wieder gefunden wird.

Die im Antrag von Herrn Junker und mir vorgeschlagene Finanzierung dieser Stellen sowohl im Krankenhaus als auch in der niedergelassenen Vertragsarztpraxis stellt nicht nur einen Anreiz für die Verwaltungen und die Praxisinhaber dar, sondern gibt den jungen Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung auch einen wirtschaftlichen Halt. Die Finanzierung sichert - liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist extrem wichtig - die Konstanz der Weiterbildung und die Förderung unseres ärztlichen Nachwuchses.

Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Oberschelp. - Der nächste Redner ist Herr Peters aus Rheinland-Pfalz.

© 2001, Bundesärztekammer.