TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001Nachmittagssitzung

Dr. Thierse, Berlin:

Der Antrag 36 lebt aus Befürchtungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Ich möchte aus einem Antrag zur Präambel der Weiterbildungsordnung zitieren, mit dem wir uns nun leider nicht mehr befassen:

Konflikte zwischen Berufsrecht und Sozialrecht sind nicht in jedem Fall mit Hilfe einer Bildungsordnung lösbar und die Weiterbildungsordnung darf hierfür nicht instrumentalisiert werden.

Es kann nicht sein, dass die Weiterbildungsordnung dafür verantwortlich gemacht wird, wenn es nicht klappt mit den im Gesetz vorgesehenen Zahlen für die Allgemeinmedizin und mit der Trennung zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung.

Ich habe es Herrn Hess bereits in der Ständigen Konferenz speziell aus der Sicht der Unfallchirurgie und der Orthopädie gesagt: Die Weiterbildungsordnung ist keine Berufsabgrenzungsverordnung, sie ist auch keine Kassenarztzulassungsverordnung. Dennoch: Das, was wir hier verabschiedet haben - aus diesem Grunde haben wir Orthopäden und Unfallchirurgen Richtlinien vorgelegt, die wir angedacht haben -, ist die Chance, die Allgemeinärzte in anderen Fächern weiterzubilden. Der Common trunk wird Stellen schaffen, die eine chirurgische Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ermöglichen, und damit etliche Befürchtungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eliminieren.

Als Resümee kann ich nur sagen: Wenn wir die anderen Anträge an den Vorstand überwiesen haben, muss ich ganz dringend appellieren, diesen Antrag auf jeden Fall an den Vorstand zu überweisen.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Thierse. - Jetzt hat das Wort Herr Professor Encke, der Vorsitzende der AWMF. Bitte schön.

© 2001, Bundesärztekammer.