TOP IV : Änderung der Satzung der Bundesärztekammer
in den §§ 4, 5, 8 und 10

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Calles, Bayern:

Die Präsentationen liegen auf dieser CD-ROM als Microsoft PowerPoint Präsentaionen vor. Wenn Sie den Microsoft Internet Explorer Version 5.xx benutzen und Microsoft PowerPoint installiert ist, können sie die Präsentaion durch einen Klick auf das Miniaturbild direkt starten.


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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, von der Geschichte zur Gegenwart zu kommen.

(Vereinzelt Beifall)

Übrigens, weil die Pfalz angesprochen wurde: Ludwigshafen ist meine Heimatstadt. Ich bin in Ludwigshafen am Rhein geboren. Wenn ich aus diesem Gebäude schaue, sehe ich mein altes Gymnasium an der Bismarckstraße.

Worum geht es eigentlich? Demokratisches Handeln lebt vor allem auch von und mit Mehrheiten und von Entscheidungen, die diese Mehrheiten getroffen haben. Dieses hohe demokratische Prinzip ist im Augenblick in der Vorstandsarbeit der Bundesärztekammer nicht verwirklicht.

(Widerspruch)

- Ausreden lassen! Ich habe Sie ja auch ausreden lassen.

Während des ganzen Jahres werden viele und sehr wichtige Entscheidungen vom Vorstand getroffen. Nachdem im letzten Jahr durch den Antrag von Frau Kollegin Auerswald die Nichtbefassung mit diesem meiner Meinung nach wichtigen Thema durchgesetzt wurde, bin ich nach Hause gegangen und habe aufgeschrieben, welche Konsequenzen die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages 2000 gehabt hätten, wenn sie fiktiv im Jahr 2000 durchgesetzt worden wären. Ich habe versucht, die Konsequenzen für Bayern und für Bremen aufzuzeigen. Der Begriff "anteilig" ist ja sehr verschieden zu interpretieren. Was heißt anteilig? Nach Größe? Nach Anzahl der Ärzte? Nach Anzahl der Ärzte, die arbeiten? Nach Anzahl der Kammern?

Ich habe mich für den Maßstab "Anzahl der Kammern" entschieden, sodass jede Ärztekammer einen Anteil von einem Siebzehntel gehabt hätte.

Dann habe ich den Erlös aus dem Verkauf der Immobilie in Köln angesetzt, das Investitionsvolumen von 42 Millionen DM, die Beiträge für das Jahr 2000 in Höhe von 18 Millionen DM, aufgeteilt auf die Kammern. Sowohl Bayern als auch Bremen wären bei dieser Rechnung auf einen Gesamtbetrag von 3,1 Millionen DM gekommen. Das Stimmengewicht im Vorstand läge für beide bei 5,8 Prozent.

In einer zweiten Rechnung habe ich die Anzahl der tätigen Ärzte zugrunde gelegt. Dann hätte Bayern 8,5 Millionen DM zu zahlen und ein Stimmengewicht im Vorstand von 16,1 Prozent. Bremen hätte 580 000 DM zu zahlen und hätte ein Stimmengewicht im Vorstand von 1,1 Prozent. Auch da könnten die Bayern zustimmen.

Derzeit ist die Situation so, dass Bayern 8,5 Millionen DM zahlt und im Vorstand ein Stimmengewicht von 5,8 Prozent hat. Vertreten werden 45 000 Ärzte in Bayern. Wenn man die in Bayern lebenden Ärzte zugrunde legt, sind es sogar 60 000.

Bremen zahlt 580 000 DM, hat ein Stimmengewicht von 5,8 Prozent und vertritt 3 100 Ärzte.

Meine Damen und Herren, tut mir Leid - das ist undemokratisch, das ist unfair und ungerecht!

(Beifall - Widerspruch)

Damit in Zukunft in der Vorstandsarbeit ein realistisches Abbild der Situation innerhalb der deutschen Ärzteschaft entsteht, sollte eine Stimmengewichtung erfolgen. Wenn Sie jedoch meinem Antrag nicht zustimmen können, überweisen Sie ihn bitte auf keinen Fall an den Vorstand. Das ist meine erste Bitte. Meine zweite Bitte lautet: Wenn Sie meinem Antrag nicht zustimmen können, sollten Sie den Antrag der Bayerischen Landesärztekammer unterstützen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Calles. - Jetzt bitte Herr Holzborn, Nordrhein.

© 2001, Bundesärztekammer.