TOP IV : Änderung der Satzung der Bundesärztekammer
in den §§ 4, 5, 8 und 10

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Mayer, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle den Antrag, für den Rest dieses Tagesordnungspunkts und für alle noch abzuarbeitenden Tagesordnungspunkte die Redezeit auf drei Minuten zu beschränken. Begründung: Sie kennen unser Programm und wissen, dass wir noch eine Fülle von Tagesordnungspunkten abzuarbeiten haben. Um das größere Übel - wenn man in diesem Zusammenhang von Übel sprechen kann - eines Antrags auf Schluss der Debatte zu vermeiden und allen die Möglichkeit zu eröffnen, Stellung zu nehmen, bitte ich um diese Begrenzung der Redezeit.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Das geht aber nur für den laufenden Tagesordnungspunkt. Alles Weitere müssten Sie später erneut beantragen. - Wer möchte gegen diesen Geschäftsordnungsantrag sprechen?

(Zuruf: Formal!)

- Formal. Wer votiert für die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten? - Das ist die klare Mehrheit. Wer ist dagegen? - Enthält sich jemand? - Dann ist die Redezeit auf drei Minuten begrenzt.

Der nächste Redner ist Herr Dr. Möhrle vom Vorstand. Bitte schön.

© 2001, Bundesärztekammer.